Das ärgert beim Einkauf:

Langnese Cornetto, Beispiel Sorte Bottermelk Zitrone

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Aromen und Farbstoffe in der Zutatenliste trotz Werbung „Ohne künstliche Farbstoffe und Aromen“
getaeuscht

Die Werbung „ohne künstliche Farbstoffe und Aromen“ kann bei dem Produkt „Cornetto Bottermelk Zitrone“ aus unserer Sicht Verbraucher täuschen. Die aktuellen europäischen Regelungen zur Aromenkennzeichnung unterscheiden nicht zwischen naturidentischen und künstlichen Aromen. Die Angabe „Aromen“ reicht mittlerweile für alle Arten von Aromastoffen rechtlich aus. Verbraucher kennen in der Regel weder die Unterscheidungskriterien noch die rechtlichen Regelungen. Ebenso wenig wird Verbrauchern bekannt sein  dass der deklarierte „Farbstoff (Carotine)“ sowohl synthetisch hergestellt sein als auch aus natürlichen Quellen stammen kann.
Um die daraus folgenden Verbraucher(ent)täuschungen zu vermeiden, sollte der Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe und Aromen“ entfallen.

Auf der Verpackung von Cornetto Erdbeer von Langnese ist die Aussage an exponierter Stelle platziert, dass das Produkt hergestellt wird „Ohne künstlichen Farbstoffe und Aromen“. In der kleingedruckten Zutatenliste steht dann aber unter den Zutaten „Aromen“.
Verbraucher aus Nürnberg vom 27.04.2016

Es gibt einen großen Störer, der angibt, das Produkt enthalte keine künstlichen Farbstoffe und Aromen. Die Zutatenliste enthält jedoch dann sehr wohl Aromen und auch den Farbstoff Carotine. Die Aussage auf dem Störer ist also gelogen?
Verbraucherin aus Passau vom 12.06.2013

Darum geht’s:

Der Anbieter kennzeichnet in der Zutatenliste lediglich „Aromen“ und „Farbstoff (Carotine)“ ohne nähere Angaben zu machen, um welchen Aromastoff es sich genau handelt und welche Art von Farbstoff im Produkt enthalten ist. Gleichzeitig wird das Eis mit dem Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe und Aromen“ beworben. Damit werden Verbraucher, die aufgrund dieser Werbung keinerlei Farb- und Aromastoffe erwarten, sich getäuscht fühlen.

Das ist geregelt:

Nach der aktuellen europäischen Aromenverordnung können Aromen und Aromastoffe ohne nähere Angabe als „Aroma/Aromen“ gekennzeichnet werden.
Nach der alten Regelung in der Aromenkennzeichnungsverordnung gab es neben den künstlichen und natürlichen auch naturidentische Aromen. Die aktuelle europaweite Kennzeichnung der Aromen regelt die Verwendung des Begriffs „natürlich“ in Verbindung mit Aromen. Wenn die Kennzeichnung von natürlichen Aromen, die Geschmack gebende Quelle nennt, z. B. „natürliches Zitronenaroma“ lautet, muss das Aroma tatsächlich der genannten Quelle entstammen. Lautet die Kennzeichnung lediglich „natürliches Aroma“ darf das Aroma aus anderen „natürlichen“ Quellen gewonnen worden sein, z. B. mit Hilfe von Schimmelpilzen aus Zellstoff. Produkte, die vor dem 20.01.2011 im Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeitsdatum mit der Kennzeichnung nach der alten Aromenverordnung vermarktet werden.
Die vorliegende Kennzeichnung des Farbstoffs steht im Einklang mit der Aromenverordnung. Wie und woraus der Farbstoff gewonnen wurde, muss danach nicht unbedingt angegeben sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher werden bei der Kennzeichnung „Aromen“ im Unklaren gelassen, welche Art von Aromen tatsächlich im Produkt stecken. So können sich alle Aromen hinter dem Begriff „Aroma/Aromen“ verstecken.
Ebenso ist bei der Angabe „Farbstoff (Carotine)“ nicht klar, aus welcher Art von Quelle der Farbstoff stammt.

Fazit:

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale werden die meisten Verbraucher bei dem Hinweis „Ohne künstliche Farbstoffe und Aromen“ davon ausgehen, dass keinerlei Aromen und keinerlei Farbstoffe vorhanden sind. Daher kann diese Werbung Verbraucher täuschen und sollte unterbleiben. Außerdem sollte die Angabe „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ immer auf der Schauseite auf die Verwendung von Aromen hinweisen.

Stellungnahme der Unilever Deutschland GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Der Hinweis „Ohne künstliche Farbstoffe und Aromen“ soll dem Verbraucher als Qualitätsmerkmal dienen. Er besagt, dass keine künstlichen Farbstoffe und Aromen verwendet werden, sondern nur solche natürlichen Ursprungs (z. B. aus Pflanzen gewonnen). Ebenso bei den Aromen. Die gesamte Zusammensetzung des Produkts kann der Zutatenliste entnommen werden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.