Das ärgert beim Einkauf:

Langnese Viennetta Vanilla/Vanille

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Verbraucher können nicht erkennen, ob das Vanilleeis Vanille enthält: Die Zutatenliste führt keine Vanillebestandteile auf, sondern lediglich „Aroma“.
getaeuscht

Das Speiseeis wirbt mit dem Hinweis „Vanille/Vanilla“. Verbraucher erwarten daher Vanille als wertgebende Zutat im Eis und einen typischen Vanillegeschmack. Die Zutatenliste nennt lediglich „Aroma“ und einen Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe und Aromen“. Daran können Verbraucher nicht erkennen, ob das Eis Vanille enthält. Bei der gewählten Aufmachung sollte der Hersteller für die Rezeptur Bestandteile der Vanille verwenden und diese klar erkennbar kennzeichnen.

Das Eis heißt Viennetta Vanille. Das Eis schmeckt nicht nach Vanille, die Zutatenliste enthält den Begriff Vanille nicht einmal. Warum wird der Name Vanille auf der Packung verwendet?
Verbraucher aus Wernigerode vom 08.06.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Produktname Viennetta Vanilla/Vanille weist auf Vanille als Zutat für das Speiseeis hin. Der Hersteller bezeichnet das Speiseeis als „Vanilleeis mit Schichten aus kakaohaltiger Fettglasur“. Die Zutatenliste führt jedoch keine Vanillebestandteile auf. Einziger Hinweis auf Vanille als Zutat oder Geschmacksrichtung ist die Zutat „Aroma“. Im Anschluss an die Zutatenliste erfolgt ein Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe und Aromen“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

In den Leitsätzen für Speiseeis sind die Anforderungen an „Vanilleeis“ und Eis, das „Vanille“ auslobt, geregelt. Danach sollte dieses gemahlene Vanilleschoten, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma enthalten. „Natürliches Vanillearoma“ wiederum muss nach der Aromenverordnung zu 95 Prozent aus der echten Vanillepflanze stammen. 

Im Gegensatz dazu umfasst der Begriff „Aroma“ alle Kategorien von Aromen. Es kann sowohl chemisch als auch aus natürlichen Ausgangsstoffen hergestellt sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Zutatenliste kennzeichnet lediglich „Aroma“. Nach den Leitsätzen sollte ein mit „Vanille“ ausgelobtes Speiseeis Vanille in Form von Schoten, Extrakt oder ein Aroma, das zu mindestens 95 Prozent auch echter Vanille stammt, enthalten. Dies sollten Verbraucher aus unserer Sicht anhand der Kennzeichnung klar erkennen können. Der Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe und Aromen“ schließt zwar chemisch hergestelltes Vanillearoma aus, jedoch nicht Vanillearoma aus anderen natürlichen Ausgangsstoffen.

Fazit:

Der Hersteller sollte für das Eis gemahlene Vanilleschoten, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma verwenden und klar erkennbar kennzeichnen, in welcher Form das Eis Vanille enthält.

Stellungnahme Unilever Deutschland GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Gemäß den Leisätzen für Speiseeis erhält Vanilleeis den Vanillegeschmack ausschließlich durch gemahlene Vanilleschoten, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma. Der Vanillegeschmack muss deutlich wahrnehmbar sein. Beides trifft auf Viennetta Vanille zu, denn es enthält natürliches Vanille-Aroma, das aus Vanilleschoten gewonnen wird. In der Zutatenliste wird das Aroma nicht näher spezifiziert. Wir haben diesen Verbraucherhinweis an unsere Marketing-Kollegen weitergeleitet.


 

Ergebnis

Der Hersteller prüft eine Änderung der Kennzeichnung.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.