Love Chock 94 % Kakao
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Auf der Schauseite der Schokolade wird mit einem Kakaoanteil von 94 Prozent geworben. Laut Zutatenverzeichnis sind 4,4 Prozent Datteln und 4,4 Prozent Dattelpulver enthalten. Das ergibt insgesamt 102,8 Prozent.
Der Hersteller sollte die Angaben prüfen und entsprechend ändern.
Beschwerde
Es wird mit "94 % Kakao" auf der Verpackung geworben, in der Zutatenliste steht allerdings, dass allein der Dattelanteil 8,8 % umfasst. 94 % Kakaoanteil ist allein in den Kakaoanteilen enthalten.
Verbraucher aus München vom 11.02.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung
Darum geht’s:
Der Anbieter wirbt auf der Vorderseite des Schokoladenriegels mit „Extra Pur“, „94 % Kakao“ und dem Clean Label „ohne Zuckerzusatz“ und bezeichnet ihn als „Bio-Zartbitterschokolade mit Datteln ohne Zuckerzusatz“. Laut Zutatenliste enthält der Riegel neben Kakaobutter und Kakaomasse jeweils 4,4 Prozent Dattelpulver und Datteln sowie Lucumapulver und Bourbon-Vanille, ergänzt mit der Angabe „Kakao: 94 % mindestens im Schokoladenanteil“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der Kakaoverordnung ist Schokolade ein Erzeugnis aus Kakaoerzeugnissen und Zuckerarten mit festgelegten Mindestgehalten an Kakaobestandteilen. Bei Schokolade muss nach der Verordnung der Gesamtgehalt an Kakaotrockenmasse durch den Hinweis „Kakao: ...% mindestens" angegeben werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Mengenangaben der Verpackung sind nicht stimmig. Auf der Vorderseite steht „94 % Kakao“. Auf der Rückseite heißt es dagegen: „Kakao: 94 % mindestens im Schokoladenanteil“. Die Angaben sind widersprüchlich und es bleibt unklar, welche Zutaten nicht zum Schokoladenanteil zählen sollen. Dem Verbraucher ist es nicht möglich, den tatsächlichen Kakaoanteil zu erkennen.
Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Hersteller mit der nährwertbezogenen Angabe „ohne Zuckerzusatz“ wirbt. Diese Angabe darf nur verwendet werden, wenn der Riegel keine Zutaten mit süßender Wirkung enthält. Das trifft jedoch auf Datteln und Dattelpulver nicht zu, da diese etwa 70 Prozent Zucker enthalten und als Zucker-Alternative zum Süßen angeboten werden.
Aufgrund der Zusammensetzung dürfte der Riegel aus unserer Sicht nicht als Schokolade bezeichnet werden.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Angaben prüfen und entsprechend ändern.
Stellungnahme Lovechock B.V., NL-Amsterdam
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 28.06.2019 liegt bisher keine Antwort vor.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Lovechock B.V. in Amsterdam am 08.05.2019 wegen Verstoß gegen die Health Claims-Verordnung abgemahnt. Am 16.05.2019 hat der Anbieter eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das Unternehmen verpflichtet sich ab 1. September 2019 im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen: Für das Produkt „LoveChock 94 % Kakao“ mit der Angabe 94 % Kakao“ zu werben, wenn sich „94 % Kakao“ auf den Schokoladenanteil im Produkt beziehen und zweitens „ohne Zuckerzusatz“ zu werben, wenn das Produkt die genannten Zutaten enthält.
Ergebnis
Die Verbraucherzentrale hat die geänderte Aufmachung der Verpackung im Handel gefunden. Der Hersteller hat die Angabe „94 % Kakao“ auf der Schauseite mit Sternchen versehen, die auf der Rückseite erläutert werden. Damit wird deutlich, dass sich die prozentuale Mengenangabe für Kakao nicht auf das Gesamtprodukt, sondern auf den Schokoladenanteil bezieht. Statt der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ heißt es nun „nur mit Datteln gesüßt“.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte bereits auf der Schauseite deutlich werden, dass sich die Angabe „94 % Kakao“ auf den Schokoladenanteil bezieht.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.