Das ärgert beim Einkauf:

Maggi Rinderbrühe

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Die Brühe zum Anrühren enthält nur 1,5 Prozent Rindfleischextrakt und Aromen
getaeuscht

Wie lange darf sich die Rinderbrühe von Maggi eigentlich noch so nennen? Habe gestern eine neue Packung gekauft. In der alten Charge waren es noch 3,2% Rindfleischextrakt. Bei der neuen sind es gerade noch 1,5%. Sie stehen damit als Zutat sogar hinter dem Zucker. […] Zudem ist der Name Rinderbrühe mittlerweile eine Täuschung, bei nur 1,5% Rindfleischextrakt.
Verbraucherin aus Siegen vom 06.11.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Der Anbieter bezeichnet das Produkt als „Rinderbrühe“ und ergänzt den Produktnamen mit dem Zusatz „kräftig, lecker, würzig“ sowie mit der Abbildung eines Rinderkopfes. Der Name kann Erwartungen wecken, die das Produkt nicht hält, da es nur 1,5 Prozent Rindfleischextrakt sowie Aromen und weitere Zutaten enthält.

Der Hersteller sollte auf der Vorderseite einen deutlichen Hinweis wie „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ in räumlicher Nähe zum Produktnamen ergänzen, um falsche Erwartungen bereits auf den ersten Blick auszuräumen.

Darum geht’s:

Sowohl auf der Schauseite als auch auf dem Deckel sowie der Seite ist neben dem Namen Rinderbrühe ein Rinderkopf abgebildet. Auf dem Deckel wird er ergänzt durch den Hinweis: „So einfach, so gut… liebevoll hergestellt mit kräftigem Rindfleisch (Extrakt), ausgewähltem Gemüse und einer besonderen Würzmischung“.
Die Zutatenliste auf der Seite nennt Rindfleischextrakt (1,5 %) erst an achter Stelle, hinter einer Würzmischung, Aromen und anderen Zutaten.
Einen Hinweis auf die Aromatisierung gibt es auf der Schauseite nicht.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung oder über die Bezeichnung des Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Es gibt keine rechtliche Definition für den Begriff „Brühe“ und damit auch keine exakten Vorgaben wie eine Brühe zusammengesetzt sein sollte.
Die Europäischen Beurteilungsmerkmale für Brühen und Consommés geben vor, dass die fertig angerührte Brühe nicht weniger als 0,67 Gramm Fleischextrakt pro Liter Brühe enthalten sollte. Dieser Wert kann als Richtwert dienen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Ein Produkt mit dem Namen „Rinderbrühe“ kann die Erwartung wecken, dass der Geschmack überwiegend durch die Verwendung von Rindfleisch entsteht. Verstärkt wird dieser Eindruck durch die Hervorhebung auf dem Deckel. 1,5 Prozent Rindfleischextrakt werden dieser Erwartung nicht gerecht, zumal Aroma im Zutatenverzeichnis deutlich weiter vorne steht als Rindfleischextrakt und deshalb vermutlich in größerer Menge als dieser enthalten ist. Bei Zubereitung nach Anleitung liegt der Anteil des Rindfleischextrakts nach unserer Berechnung bei etwa 0,3 Gramm pro Liter Brühe und damit deutlich unter dem Richtwert. Der Geschmack wird daher im Wesentlichen aus den Aromen stammen.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf der Vorderseite einen deutlichen Hinweis wie „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ in räumlicher Nähe zum Produktnamen ergänzen, um keine falschen Erwartungen zu wecken. Er sollte außerdem auf die Werbung „mit kräftigem Rindfleisch“ verzichten.

Stellungnahme der Maggi GmbH

Kurzfassung:

Wir weisen auf dem Deckel darauf hin, dass Maggi Rinderbrühe einen konzentrierten Rindfleischextrakt, Gemüse sowie eine Gewürzmischung enthält. Über die konkrete Zusammensetzung können sich Verbraucher in der Zutatenliste informieren.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.