So haben Hersteller reagiert:

Matiss CousCous Salat

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Salat enthält nun CousCous statt Bulgur
Geändert

Der Produktname weist unmissverständlich auf Couscous als Zutat des Produktes hin. Da tatsächlich nur Bulgur im Produkt ist, sollte der Name korrigiert und den Tatsachen angepasst, z. B. „Salat mit Bulgur, Gemüse und Kräutern“, lauten.

Groß gedruckt steht auf der Packung "Couscous Salat". Darunter in kleinerer Schrift "Bulgur mit Paprika und frischen Kräutern" bzw. auf der Rückseite "Bulgur mit Petersilie, Peperoni, Paprika und Zwiebeln". In der Zutatenliste steht ebenfalls Bulgur und nicht Couscous als Zutat. Ich habe die Aufschrift Couscous Salat gelesen und fühle mich getäuscht, weil kein Couscous, sondern Bulgur enthalten ist. Ich meine, dass das zwei verschiedene Sachen sind! Beides aus Weizen, aber auf unterschiedliche Weise hergestellt und vom "Kauerlebnis" her auch unterschiedlich. Couscous ist ja recht feiner Grieß und Bulgur ist Grütze.
Verbraucherin aus Keidelheim vom 23.12.2015

Darum geht’s:

Der Produktname preist einen Couscous Salat an. Die darunter stehende Erläuterung Bulgur mit Paprika und frischen Kräutern ist in einer sehr viel kleineren und dünneren Schrift gedruckt, die sich sehr viel schwächer vom Hintergrund abhebt als der Produktname. Die Bezeichnung auf der Rückseite nennt wie die Zutatenliste Bulgur statt Couscous als Hauptbestandteil des Salates.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Artikel 7, dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere auch in Bezug auf die Eigenschaften und die Zusammensetzung des Lebensmittels. Diese Regelung gilt auch für Werbung und die Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wie bei jedem Lebensmittel sollte der tatsächliche Inhalt mit den angepriesenen Zutaten übereinstimmen. Dies ist hier nicht der Fall.
Bulgur ist gedämpfter, teilweise geschälter und geschnittener Weizen – meist Hartweizen, seltener Weichweizen oder Mais. Auf das Dämpfen des ganzen Korns folgt die Trocknung, das teilweise Entfernen von Keim, Randschichten und Schalen sowie abschließend das Schneiden in grobe bis feine Teile. Die Nährstoffverluste sind durch das so genannte Parboiled-Verfahren gering.
Couscous ist vorgegarter Grieß aus Hartweizen oder Hafer. Zunächst wird das ganze Korn zu Grieß vermahlen. Anschließend wird der Grieß mit Wasser angefeuchtet, zu kleinen Kügelchen gerollt, gekocht und getrocknet. Durch den höheren Wassergehalt ist Couscous weniger lange lagerfähig und durch die Herstellung weniger nährstoffreich als Bulgur.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Produktnamen korrigieren und das Produkt so bezeichnen, dass Missverständnisse über die Zutaten ausgeschlossen sind.

Stellungnahme der Matiss Feinkost GmbH, Enger

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Es wird in der Produktbeschreibung deutlich auf Bulgur hingewiesen. Die Unterschiede zwischen Couscous und Bulgur sind lediglich eine unterschiedliche Vorbehandlung. Das Ausgangsmaterial Weizen ist dasselbe. Das Produkt wurde von der Lebensmittelüberwachung kontrolliert, hier gab es keine Abweichung bezüglich der Bezeichnung. Das Produkt ist in einer durchsichtigen Schale verpackt. Der Kunde kann das Produkt vor dem Kauf in Augenschein nehmen.

Ergebnis

Die Matiss Feinkost GmbH hat den Couscous Salat geändert. Er enthält nun tatsächlich Couscous anstelle von Bulgur.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.