Meßmer Bio Mango Melisse
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der Hersteller bildet Mango prominent ab und nennt den Tee „Mango Melisse“. In der Zutatenliste erscheint an letzter Stelle Mangosaftgranulat ohne Mengenangabe, hinter der Angabe „natürliches Aroma“. Der Hersteller sollte durch die Aufmachung der Schauseite auf den ersten Blick deutlich machen, um welche Art von Tee ( z. B. aromatisierter Früchtetee) es sich handelt. Weiterhin sollte er klar stellen, dass Mango nicht die Basis des Tees, sondern lediglich die Geschmacksrichtung ist.
Beschwerde
Heißt „Mango Melisse“ und auf der Front steht auch „Mango-Aroma“. Der Tee hat aber "nur" natürliches Aroma (ohne Hinweis auf Mango) und schmeckt vorwiegend nach der enthaltenen Süßholzwurzel. Ich hätte mehr Fruchtgeschmack erwartet. Ist dies zulässig? Auf dem Bild ist vordergründig die Mango zu sehen. Die Melisse fand ich nicht so wichtig.
Verbraucherin aus Rodgau vom 09.04.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Hersteller bildet Mango prominent ab und nennt den Tee „Mango Melisse“. In der Zutatenliste erscheint an letzter Stelle Mangosaftgranulat ohne Mengenangabe, hinter der Angabe „natürliches Aroma“.
Darum geht’s:
Der Früchtetee „Bio Mango Melisse“ zeigt auf der Schauseite naturgetreu eine angeschnittene Mango und ein Melisseblatt. Unten auf der Schauseite ergänzt der Hersteller in kleiner Schrift: „Bio Früchtetee mit Melisse und Mango-Aroma“. Eine beschreibende Werbung beginnt mit „Der aromatische Geruch nach erfrischender Melisse vermischt sich mit dem süßlichen Duft reifer Mangos …“
Die Zutatenliste nennt diverse Früchte und Pflanzenteile, darunter Melisse (7 %), sowie an den beiden letzten Positionen natürliches Aroma und Mangosaftgranulat (Maltodextrin, Mangosaftkonzentrat). Die Bezeichnung lautet „Bio Früchtetee mit Melisse aromatisiert Mango-Geschmack“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Des Weiteren ist für Zutaten, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die der Hersteller durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorhebt, eine Mengenangabe vorgeschrieben. Diese darf unter anderem entfallen, wenn der Hersteller die Zutatin „kleinen Mengen zur Geschmacksgebung“ verwendet.
Nach den Leitsätzen für Tee und teeähnliche Erzeugnisse muss ein teeähnliches Erzeugnis, das zur Beschreibung der Geschmacksrichtung bildliche Darstellungen verwendet, aber ausschließlich oder überwiegend Aromen enthält, eine deutlich erkennbare Angabe wie „mit …-Geschmack“ oder „mit …-Aroma“ aufweisen. Diese Angabe soll in Verbindung mit der Abbildung erscheinen.
Die Aromenverordnung definiert „natürliches Aroma“ als ein Aroma, das aus natürlichen Rohstoffen wie Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen gewonnen wird, allerdings nicht aus dem namensgebenden Rohstoff
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Zutatenliste nennt Mangosaftgranulat als letzte Zutat. Das Granulat besteht aus Maltodextrin und Mangosaftkonzentrat, so dass die Menge an Mango noch einmal geringer ist. Die fehlende Mengenangabe spricht ebenfalls für eine sehr geringe Menge zur Geschmacksgebung. Darüber hinaus verwendet der Hersteller „natürliches Aroma“. Dieses stammt nicht aus Mango.
Insgesamt widerspricht daher aus unserer Sicht die Zusammensetzung der Aufmachung der Schauseite, die Mango in den Mittelpunkt stellt.
Fazit:
Der Hersteller sollte durch die Aufmachung der Schauseite auf den ersten Blick deutlich machen, um welche Art von Tee (z. B. aromatisierter Früchtetee) es sich handelt. Weiterhin sollte er klar stellen, dass Mango nicht die Basis des Tees, sondern lediglich die Geschmacksrichtung ist.
Stellungnahme der Meßmer Tee-Gesellschaft mbH, Seevetal
Kurzfassung:
Mit dem Produktnamen Meßmer „Bio Mango Melisse“ und der ergänzenden Produktbezeichnung „Bio Früchtetee mit Melisse und Mango-Aroma“ auf der Schauseite wird der Artikel u.E. angemessen charakterisiert und gekennzeichnet. Hierbei handelt es sich um die vorrangige Beschreibung des Artikels, basierend auf den bestimmenden geschmacklichen Komponenten. Die exakte Zusammensetzung ist den Angaben auf der Faltschachtel zu entnehmen.
Weitere Informationen auf externen Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.