Das ärgert beim Einkauf:

Milka zartherb

Anbieter wirbt mit „100 % Alpenmilch“, doch statt Vollmilch(pulver) stecken nur isolierte Milchbestandteile in der Schokolade.
getaeuscht

Anbieter wirbt mit „100 % Alpenmilch“, doch statt Vollmilch(pulver) aus den Alpen stecken nur isolierte Milchbestandteile wie Magermilchpulver und Butterreinfett sowie Süßmolkenpulver in der Schokolade. Eine Mengenkennzeichnung fehlt. Die Werbung passt nicht zum Produkt. 
Der Anbieter sollte nicht mit Alpenmilch werben, wenn die Schokolade tatsächlich isolierte Milchbestandteile enthält. Für die enthaltenen Milchbestandteile sollte er eine Mengenkennzeichnung angeben.

Vorn auf der Verpackung steht „100 % Alpenmilch“. In der Zutatenliste ist keine Milch angegeben, sondern nur pulverisierte Milch in Form von Magermilchpulver, Süßmolkenpulver und Butterreinfett. Außerdem dachte ich, dass bei ausgelobten Zutaten, die enthaltene Menge in der Zutatenliste stehen muss. Man erfährt aber nicht wie viel Alpenmilch in der Schokolade steckt.
Verbraucher aus Garching vom 29.06.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Werbung „mit 100 % Alpenmilch“ passt nicht zu einer Schokolade, die tatsächlich isolierte Milchbestandteile statt Vollmilch(pulver) enthält. Der Anbieter sollte nicht mit Alpenmilch werben, wenn die Schokolade tatsächlich isolierte Milchbestandteile enthält. Für die enthaltenen Milchbestandteile sollte er eine Mengenkennzeichnung angeben.

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite der Verpackung ist die Werbung „100 % Alpenmilch Schokolade“ zu lesen. Das Zutatenverzeichnis zeigt aber keine Vollmilch oder Vollmilchpulver, sondern neben Zucker, Kakaomasse und Kakaobutter die isolierten Milchbestandteile Magermilchpulver, Butterreinfett und Süßmolkenpulver. Eine Mengenkennzeichnung für diese Zutaten fehlt. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Für Zutaten, die auf der Verpackung besonders beworben werden, müssen Anbieter eine Mengenkennzeichnung angeben. Das schreibt ebenfalls die LMIV vor.  

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbung „mit 100 % Alpenmilch“ passt nicht zu einer Schokolade, die tatsächlich mehrere isolierte Milchbestandteile wie Magermilchpulver und Butterreinfett statt Vollmilch(pulver) aus den Alpen enthält. Zudem fehlt die Mengenkennzeichnung für die Milchbestandteile. 

Fazit: 

Der Anbieter sollte nicht mit Alpenmilch werben, wenn die Schokolade tatsächlich isolierte Milchbestandteile enthält. Für die enthaltenen Milchbestandteile sollte er eine Mengenkennzeichnung angeben.

Stellungnahme der Mondelez Europe Services GmbH, Wien

Kurzfassung, gekürzt von der Verbraucherzentrale: 

Bevor die Alpenmilch in unsere Schokolade kommt, wird sie zu Magermilchpulver und Butterreinfett verarbeitet. Flüssige Milch lässt sich in unserem Herstellungsprozess nicht verarbeiten und muss zuvor getrocknet werden. Die Zutaten unserer Produkte weisen wir stets deutlich im Zutatenverzeichnis auf den Verpackungen aus. […]. Die Reihenfolge richtet sich nach den enthaltenen Mengen. […] Unsere Produkte sind entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen gekennzeichnet.