milupa Feiner Grieß
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Aufmachung der Verpackung kann nach Ansicht der Verbraucherzentrale den Eindruck erwecken, dass der Brei zumindest überwiegend aus Grieß besteht. Die Abbildung von Weizen auf der Rückseite kann zudem dazu führen, dass Verbraucher Weizengrieß als Zutat erwarten. Weizen ist jedoch nicht als Zutat enthalten und in dem „Feinen Grieß“ stecken mehr Mehl und Stärke als Maisgrieß.
Der Anbieter sollte den Produktnamen so wählen, dass kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht.
Beschwerde
Der Grießbrei besteht laut Zutatenliste aus: Reismehl, Maisgrieß (25,2 Prozent), Tapiokastärke und Vitamin B1.
Wenn ich einen mit Grieß bezeichneten Brei kaufe, erwarte ich, dass er – zumindest fast – ausschließlich aus Getreidegrieß besteht und nicht aus Reismehl. Des Weiteren assoziiere ich mit Grieß Weizengrieß und nicht Maisgrieß.
Verbraucherin aus Köln vom 30.09.2017
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Der Produktname lautet „Feiner Grieß“ und die Bezeichnung „Getreidebrei Grieß“. Die Schauseite der Verpackung zeigt im Vordergrund Getreideähren, die umringt sind von Getreideflocken, einigen Reiskörnern, ein wenig Maisgrieß und einem Löffel voll zubereiteten, cremefarbenen Brei. Die Zutatenliste auf der Rückseite nennt Reismehl, 25,2 Prozent Maisgrieß, Tapiokastärke und Vitamin B1 als Zutaten. Ein Foto auf der Rückseite zeigt ein Weizenfeld.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Nach unserer Ansicht können Verbraucher aufgrund des Produktnamens und der Bezeichnung einen Brei erwarten, der im Wesentlichen aus Grieß besteht. Zusätzlich kann die Abbildung eines Weizenfeldes auf der Rückseite der Verpackung auf Weizen als Zutat hinweisen.
Fazit:
Der Hersteller sollte den Produktnamen und Bezeichnung an die tatsächlichen Zutaten anpassen.
Stellungnahme der Milupa Nutricia GmbH, Bad Homburg
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale
Die Zutatenliste und die Deklaration entsprechen allen in Deutschland geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Das Produkt enthält als Hauptzutaten Reismehl für eine altersgerecht sämige Konsistenz und Maisgrieß, damit Kinder frühzeitig erste Texturen kennenlernen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Weizenabbildung auf der Verpackungsrückseite mit der nächsten Anpassung entfernt wird
Ergebnis
Der Hersteller kündigt an, die Abbildung des Weizenfeldes auf der Rückseite des Kartons zu entfernen. Ab April 2018 soll der „Feine Grieß“ in der geänderten Verpackung in den Handel kommen.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.