Minimenge an Beeren im „ungesüßten Beeren-Müsli“ von Allos
Zusammenfassung
Der Produktname und die Darstellung roter Beerenfrüchte auf der Schauseite widersprechen einem tatsächlichen Beerenanteil von 1,5 Prozent. Rosinen, die mit einem Anteil an 18 Prozent im Müsli stecken, sind dagegen auf der Schauseite kaum zu sehen. Inzwischen hat Allos die Abbildung auf der Schauseite verändert. Die Kritik besteht aber unverändert.
Der Hersteller sollte die Aufmachung und den Produktnamen der Rezeptur anpassen, so dass kein falscher Eindruck über den Gehalt an Beeren entsteht.
Beschwerde
Beeren-Müsli: „Rosinen 18%“ sind keine Beeren! Gesetzliche Vorgaben sind nicht alles! Damit verspielt Allos das Vertrauen der Kundschaft. Ich meide künftig Allos.
Verbraucherin aus Berlin vom 05.06.2024
Das Produkt trägt im Namen »Beeren-Müsli« und auf der Verpackung sind zahlreiche rote Beeren abgebildet. Die Bezeichnung des Produktes bei den Zutaten offenbart allerdings, dass lediglich »1,5 % Beerenobst« im Produkt sind. Das empfinde ich als starke Diskrepanz zwischen meiner Erwartung, wenn ich die Verpackung und den Namen des Produktes sehe und dem tatsächlichen Anteil der namensgebenden Zutat am Endprodukt. Dem Anteil an Beeren entsprechend schmeckt das Produkt auch kaum bis gar nicht nach Beeren; man wird vom Marketing getäuscht.
Verbraucherin aus Gelsenkirchen vom 30.05.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Name „Beeren-Müsli“ und die Gestaltung der Schauseite passen nicht zur Zusammensetzung, wenn lediglich eine Minimenge von 1,5 Prozent getrockneten Beeren im Müsli stecken.
Darum geht’s:
Die Schauseite des „Beeren-Müslis“ zeigt eine mit Müsli gefüllte Schüssel. In und neben der Schüssel sind zahlreiche rote Beeren, darunter auch frische Beeren zu sehen. Auf der Rückseite bezeichnet der Hersteller das Produkt als „Müsli mit Rosinen und 1,5 %Beerenobst“. Tatsächlich besteht das Müsli zu 18 Prozent aus Rosinen, der Anteil an Cranberries, schwarzen Johannisbeeren und Erdbeeren beträgt insgesamt lediglich 1,5 Prozent. Weiterhin besteht das Müsli aus 70 Prozent Getreideflocken und sechs Prozent Weizenvollkornflakes, sowie 2 Prozent Mandeln, Sonnenblumenkernen und Sonnenblumenöl.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung des Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren schreibt die Verordnung die Angabe der Menge der verwendeten Zutaten vor, wenn diese in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Aus unserer Sicht können Verbraucher:innen bei dieser Produktgestaltung mehr als 1,5 Prozent Beeren erwarten, selbst wenn die Beeren gefriergetrocknet und daher ein deutlich geringeres Gewicht als Frischobst aufweisen. Das Müsli ist mit 76 Prozent Getreideerzeugnissen, 18 Prozent Rosinen sowie wenigen Nüssen und Samen eher eine Standardmüslimischung mit einer minimalen Menge gefriergetrockneter Beeren.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Aufmachung und den Produktnamen der Rezeptur anpassen, so dass kein falscher Eindruck über den Gehalt an Beeren entsteht.
Stellungnahme der Allos Hof-Manufaktur GmbH, Bremen
Kurzfassung:
Die Beschwerde ist unberechtigt, da sich der Mengenanteil der Beeren aus der Bezeichnung des Müslis eindeutig ergibt. Nach ständiger Rechtsprechung gilt, dass vom Verbraucher erwartet wird, dass dieser die Pflichtkennzeichnung wahrnimmt. Maßstab unseres Handelns kann nur die geltende Rechtslage sein. Nur diese gewährleistet einen einheitlichen Standard. Daran haben wir uns vorliegend orientiert.