Das ärgert beim Einkauf:

Beeren Crunchy mit Bio-Brombeeren und -Erdbeeren

Beeren sind im Produktnamen und in der Abbildung prominent beworben, doch es stecken nur Minimengen an Beeren im Müsli.
getaeuscht

Der Produktname „Beeren Crunchy – Knusprig gebackenes Müsli mit Bio-Brombeeren und –Erdbeeren“ und die Abbildung lassen auf einen nennenswerten Anteil an Beeren schließen. Doch es stecken insgesamt nur weniger als ein Prozent getrocknete Beeren im Müsli. Der Anbieter sollte den Produktnamen ändern und den Anteil an Beeren auf der Schauseite angeben.

Beerenmüsli mit Bio-Brombeeren und Erdbeeren enthält laut Zutatenliste nur 0,6% Brombeeren und 0,3% Erdbeeren. In Summe also weniger als 1% Beeren. Für ein Beeren Crunchy sehr wenig.
Verbraucherin aus Stuttgart vom 15.07.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname und die Abbildung passen nicht zu einem Müsli mit einem Beerenanteil von weniger als einem Prozent. Der Anbieter sollte den Produktnamen ändern und den Anteil der Beeren auf der Schauseite angeben.

Darum geht’s:

Der Produktname lautet „Beeren Crunchy – Knusprig gebackenes Müsli mit Bio-Brombeeren und –Erdbeeren“. Die Abbildung darunter zeigt eine Müslischale, in der mehrere, teilweise größere Stücke Erdbeeren und Brombeeren zu sehen sind. Das Zutatenverzeichnis auf der Rückseite zeigt, dass das Müsli nur 0,6 Prozent gefriergetrocknete Brombeeren sowie 0,3 Prozent gefriergetrocknete Erdbeeren enthält. Daneben sind – außer weiteren Zutaten wie Haferflocken und gepufftem Weizen – 2,2 Prozent Johannisbeersaftkonzentrat sowie 0,1 Prozent Himbeerpulver enthalten.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Für Zutaten, die auf der Verpackung besonders beworben werden, müssen Anbieter eine Mengenkennzeichnung angeben. Das schreibt ebenfalls die LMIV vor. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname und die Abbildung lassen einen nennenswerten Anteil an Beeren im Müsli erwarten. Diese Erwartung wird durch einen Anteil von 0,6 Prozent gefriergetrocknete Brombeeren und 0,3 Prozent gefriergetrocknete Erdbeeren nicht erfüllt. Insgesamt passt die Aufmachung nicht zu einem Müsli mit einem Beerenanteil von weniger als einem Prozent.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Produktnamen ändern und den Anteil an Beeren auf der Schauseite angeben.

Stellungnahme der Rewe Finanz Zentral eG, Köln

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 06.09.2022 hat die Rewe Finanz Zentral eG bislang keine Stellungnahme abgegeben.