Miree Wasabi
Zusammenfassung
Der Name „Miree Wasabi“, die abgebildete hellgrüne Creme und die Wasabiknolle lassen einen Wasabigehalt erwarten, der den Geschmack, die Schärfe und die Farbe bestimmt. Tatsächlich enthält die Frischkäsezubereitung lediglich 0,1 Prozent Wasabi im Vergleich zu drei Prozent Meerrettich. Für die hellgrüne Farbe setzt der Hersteller einen Farbstoff ein.
Der Anbieter sollte eine realistische Abbildung wählen und die enthaltene Wasabimenge bereits auf der Schauseite nennen.
Beschwerde
Der Name und die Verpackung mit zwei abgebildeten Wasabi-Knollen suggerieren, dass der Frischkäse in nennenswertem Umfang Wasabi enthält. Laut Deklaration auf dem Verpackungsboden kommt die Würze aber hauptsächlich von frischem Meerrettich und Meerrettichpulver. Wasabi ist im Frischkäse nur zu 0,1 Prozent enthalten. Das kann ja wohl nicht als Geschmacksträger gelten. Warum nennt Miree das Produkt nicht Meerrettich-Frischkäse (haben sie auch im Programm)?
Verbraucher aus Berlin vom 07.03.2022
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Frischkäsezubereitung „Miree Wasabi“ enthält nur einen Hauch von 0,1 Prozent Wasabi. Die Verpackung lässt mehr erwarten. Der Anbieter sollte eine realistische Abbildung wählen und die enthaltene Wasabimenge bereits auf der Schauseite nennen.
Darum geht’s:
Auf dem Becherdeckel steht der Produktname „Miree Wasabi“. Neben dem Produktnamen sind eine hellgrüne Creme auf einer Schale und zwei Knollen der Wasabipflanze zu sehen. Diese werden üblicherweise gerieben als scharf schmeckendes Gewürz verwendet. Der Becherboden bezeichnet das Produkt als „Frischkäsezubereitung Doppelrahmstufe im Milchanteil“.
Die Zutatenliste führt „Frischkäse, 2% Meerrettich, Salz, 1% Meerrettichpulver, Rapsöl, 0,1% Wasabi, Kurkuma, Branntweinessig, Farbstoff: Kupferkomplexe der Chlorophylline; Chiliextrakt, Verdickungsmittel: Guarkernmehl, Johannisbrotkernmehl; Stickstoff zum Aufschlagen“ als Zutaten auf. Die Füllmenge beträgt 135 Gramm.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften wie die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Sortenbezeichnung „Wasabi“ und die Gestaltung des Etiketts passen nach Auffassung von Lebensmittelklarheit nicht zur Zusammensetzung des Produkts. 0,1 Gramm Wasabi in 100 Gramm Frischkäsezubereitung können kaum den Geschmack und die Farbe des Aufstrichs bestimmen. Dafür sorgen vielmehr der in deutlich höheren Mengen enthaltene Meerrettich, Chiliextrakt und ein grün färbender Zusatzstoff.
Fazit:
Der Anbieter sollte eine realistische Abbildung wählen und die enthaltene Wasabimenge bereits auf der Schauseite nennen.
Stellungnahme der Karwendel-Werke Huber GmbH & Co. KG, Buchloe
Kurzfassung:
Die von uns verwendete Wasabi-Paste aus echtem Wasabi wird aufgrund ihrer Geschmacksintensivität und Schärfe nur in sehr geringem Maß eingesetzt. Eine kleine Menge reicht bereits aus, um dem Produkt die typische und namensgebende Wasabi-Note zu verleihen. Der „miree Wasabi“ soll für den bekannten Wasabi-Geschmack stehen, gleichzeitig aber angenehm scharf und wohlschmeckend im Verzehr sein. Bei der Kennzeichnung halten wir uns selbstverständlich an die geltenden rechtlichen Vorgaben.