Das ärgert beim Einkauf:

Müllermilch Shake White Choc & Coconut

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Kokosnuss beworben, aber nur als Geschmack enthalten
getaeuscht

Der Hersteller beschriftet den Shake mit „White Choc & Coconut“ und bildet Kokosnuss ab. Bestandteile der Kokosnuss tauchen in der Zutatenliste aber nicht auf. Weiße Schokolade ist zwar enthalten, aber die fehlende Mengenangabe deutet auf eine sehr geringe Menge hin. Stattdessen setzt der Hersteller „Aroma“ zu, das anscheinend für den erwünschten Geschmack sorgt.

Der Hersteller sollte auf der Schauseite deutlich auf die Aromatisierung hinweisen.

Fühle mich getäuscht durch die abgebildete Zutat Kokos, da nur entsprechende Aromastoffe enthalten sind.
Verbraucherin aus Hamburg vom 12.07.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Flaschenummantelung des Müllermilch Shake zeigt ein gefülltes Glas mit der Aufschrift „White Choc & Coconut“. Dahinter sind Stücke von Kokosnuss und weißer Schokolade zu sehen. Die Flaschenrückseite beschreibt das Getränk als „Milchmischerzeugnis mit weißer Schokolade-Kokos-Geschmack“. Die Zutatenliste führt nacheinander „Vollmilch, Buttermilch, Traubenzucker, Zucker und weiße Schokolade“ sowie weitere Zutaten wie „Aroma“ auf. Kokosnuss als Zutat ist nicht aufgelistet.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie die Zusammensetzung. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Weiterhin gilt, dass Lebensmittel, die Zutaten durch Worte oder grafische Darstellungen hervorheben, den prozentualen Mengenanteil entweder in der Zutatenliste oder aber bei oder in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung angeben. Ausgenommen sind hier jedoch unter anderem Zutaten, die in kleinen Mengen nur zur Geschmacksgebung dienen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Sortenbezeichnung „White Choc & Coconut“ in Verbindung mit den Abbildungen von weißer Schokolade und Kokosnuss auf der Schauseite legt nahe, dass diese Zutaten im Produkt enthalten sind und den Geschmack bestimmen. Tatsächlich kann unserer Ansicht nach nur das zugesetzte „Aroma“ den Geschmack nach Kokosnuss prägen. Dass Verbraucher darüber verärgert sind, können wir gut verstehen, denn der Shake enthält keine Bestandteile von Kokosnuss. Zudem lässt die Bezeichnung „Aroma“ vermuten, dass es sich um ein synthetisch hergestelltes Aroma handelt, das nichts mit der natürlichen Kokosnuss zu tun hat.

Fazit:

Der Hersteller sollte mit der Aufmachung die tatsächliche Zusammensetzung widerspiegeln und darauf aufmerksam machen, dass ein Aromazusatz für den Geschmack sorgt.

Stellungnahme der Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG, Aretsried

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 06.08.2018 liegt keine Antwort vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.