So haben Hersteller reagiert:

Nach Abmahnung mit Fruchtgehalt

Änderung: Die Firma Alfred Paulsen hatte bei ihrer „Marschland Naturkost Bio Rote Grütze“ für keine Zutat die Menge gekennzeichnet. Bei neu produzierter Ware steht der Fruchtgehalt insgesamt auf dem Etikett.
Geändert

Die Anbieterfirma gab bei der „Marschland Naturkost Bio Rote Grütze“ weder den Fruchtgehalt insgesamt noch die Mengen der einzelnen Früchte an. Kaufinteressierte erfuhren so nicht, ob sie im Vergleich zu anderen Angeboten von Roter Grütze viele Früchte oder viel Wasser und Zucker für Ihr Geld bekommen.
Das Unternehmen gibt nach der Unterlassungsforderung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes  den Fruchtgehalt insgesamt an. Wie groß jeweils der Anteil der verschiedenen  Früchte ist, fehlt aus Sicht von Lebensmittelklarheit weiterhin. Bis Ende 2026 können Verbraucher:innen die Rote Grütze noch mit alten Etiketten ohne Angabe des Fruchtgehaltes im Handel finden.

Es steht weder ein Fruchtanteil noch die Menge einzelner Früchte auf dem Glas - beides ist für mich wichtig. Aber zumindest möchte ich wissen, wie viele Früchte enthalten sind. Mir ist unklar, ob ich hauptsächlich Früchte kaufe oder erhebliche Anteile an Wasser und Zucker.
Verbraucherin aus Karlsruhe vom 12.08.2024
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Verbraucher:innen erfahren bei der „Marschland Roten Grütze“ nicht, wie viele Früchte insgesamt und welche Mengen der einzelnen Fruchtarten in der Roten Grütze stecken. Eine fundierte Kaufentscheidung ist nicht möglich.

Darum geht’s:

Der Produktname und die Bezeichnung der Obstkonserve lauten „Bio Rote Grütze“ Die Zutatenliste nennt an erster Stelle „Früchte* (Sauerkirschen*, Erdbeeren*, Heidelbeeren*, schwarze Johannisbeeren*)“ vor Wasser, Zucker, Stärke, Geliermittel und Zitronensaft. Weder in der Bezeichnung noch Zutatenliste kennzeichnet die Anbieterfirma die Mengen für die Früchte.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Nach der LMIV ist die Menge von Zutaten zu kennzeichnen, die für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen wesentlich ist.
Laut den Leitsätzen für Obsterzeugnisse werden Fruchtgrützen entsprechend der verwendeten Früchte z.B. Waldfrucht-Grütze, oder entsprechend ihrer jeweiligen Farbe z.B. als Rote Grütze, in Verkehr gebracht.
Für Rote Grütze werden überwiegend rote Früchte wie Sauerkirschen, rote und schwarze Johannisbeeren, Himbeeren und Erdbeeren verwendet. Der Fruchtanteil beträgt in der Regel 50 Prozent oder mehr.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei der „Marschland Bio Roten Grütze“ erfahren Verbraucher:innen nicht, wie viel Früchte im Glas stecken. Damit ignoriert die Anbieterfirma Alfred Paulsen die Vorgabe der LMIV zur Mengenkennzeichnung der charakteristischen Zutat einer Roten Grütze. Der Fruchtgehalt insgesamt und auch die Mengenverteilung auf die enthaltenen Fruchtarten dürften für Verbraucher:innen kaufentscheidend sein. Um verschiedenen Angebote vergleichen zu können, benötigen sie zumindest die Gesamtmenge an Früchten.

Fazit:

Die Firma Alfred Paulsen sollte den Fruchtgehalt der Roten Grütze und die Mengen der enthaltenen Früchte kennzeichnen. 

Stellungnahme Alfred Paulsen GmbH & Co. KG, Otterndorf

Kurzfassung:
In den Leitsätzen für Obsterzeugnisse werden unter Punkt 4.2.4.2 die Eigenschaften und Beschaffenheit von Fruchtgrützen beschrieben. Unter den Beschaffenheitsmerkmalen ist festgelegt, dass der Fruchtanteil in der Regel 50 % oder mehr beträgt. Die Früchte werden bei der Marschland Bio Roten Grütze in absteigender Reihenfolge in der Zutatenliste aufgeführt und der Anteil an Früchten beträgt mindestens 50 %. 

Ergebnis

Das Unternehmen sichert zu, auf neu produzierter Ware die Menge der Fruchtmischung anzugeben. Bis Ende 2026 kann es die Rote Grütze aufgrund der langen Haltbarkeit noch mit alten Etiketten im Handel geben.