Das ärgert beim Einkauf:

Nadler Dill Heringsfilets Beispiel Sorte mit Gurke

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Name und Abbildung deuten auf ganze Filets hin, tatsächlich sind es nur Filetstreifen
getaeuscht

Der Produktname „Heringsfilets“ zusammen mit der Abbildung auf der Verpackung verspricht ganze Filets. Tatsächlich sind nur in Streifen geschnittene Filets in der Verpackung enthalten. Die Bezeichnung „Dill Heringsfilets in Streifen mit Gurke“ beschreibt das Produkt zwar realistisch, steht jedoch unauffällig auf der Unterseite der Verpackung. Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite das Lebensmittel dem Inhalt entsprechend benennen. Abbildungen sollten realistisch sein.

Auf der Oberseite steht "Dill Heringsfilets". Diese sind dort auch deutlich auf einem Teller angerichtet zu sehen (ohne Hinweis wie "Serviervorschlag"). Auf der Unterseite steht dann "Dill Heringsfilets in Streifen mit Gurke". Enthalten waren tatsächlich nur kleine Heringsfilet-Streifen und nicht die erwarteten Filets. Ich fühlte mich verschaukelt und getäuscht.
Verbraucher aus Brunsbüttel vom 29.01.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Deckel und die Schauseite des Bechers zeigen ganze Heringsfilets, die mit einer weißen Soße auf einem Teller angerichtet sind. Daneben steht der Produktname „Dill Heringsfilets mit Gurke“. Auf dem Becherboden der undurchsichtigen Verpackung stehen  die Zutatenliste und die Bezeichnung „Dill Heringsfilets in Streifen mit Gurke“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie die Zusammensetzung. Die Leitsätze für Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus definieren verschiedene Fischteile wie „Filets“, „Streifen“ oder „Happen“. Filets sind danach als zusammenhängendes Fischfleisch wie gewachsen definiert, das nach Entfernung der Bauchlappen parallel zur Rückengräte vom Rumpf abgetrennt, enthäutet und soweit wie technisch möglich entgrätet ist. Größere Filets können gegebenenfalls in Portionen, Tafeln oder Schnitten geteilt werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name „Dill Heringsfilets“ sowie die Abbildung ganzer Filets auf dem Becher weisen deutlich auf die Verwendung ganzer Filets hin. Für Verbraucher besteht beim Einkauf daher kein Grund zur Annahme, dass das Produkt möglicherweise aus klein geschnittenen Filets besteht. Wir können daher nachvollziehen, dass Verbraucher sich über den wahren Inhalt – „Heringsfilet in Streifen“ – getäuscht sehen.

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite in Wort und Bild deutlich machen, dass das Produkt in Streifen geschnittene Heringsfilets enthält.

Stellungnahme der Nadler Feinkost GmbH, Bottrop

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 21.02.2018 liegt keine Stellungnahme vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.