Das ärgert beim Einkauf:

Nährwerte nur für die gekochten Perlgraupen

Statt der Nährwerte für die ungekochten Graupen kennzeichnet Müllers Mühle nur die Werte für die zubereiteten Graupen, was unüblich ist.
getaeuscht

Der Anbieter Müller’s Mühle kennzeichnet die Nährwerte für die zubereiteten Perlgraupen. Üblich dagegen sind bei Lebensmitteln dieser Art jedoch die Nährwerte für die ungekochten Lebensmittel. Die Graupen sind daher nicht mit ähnlichen Lebensmitteln vergleichbar.
Die Firma sollte wie andere Hersteller auch ebenfalls die Nährwerte für die Rohware kennzeichnen, damit ein Produktvergleich möglich ist.

Auf der Packung stehen nur die Nährwertangaben in gekochtem Zustand, wer wiegt denn gekochte Graupen? Meiner Meinung nach müssten die Nährwertangaben in ungekochtem Zustand auf der Packung stehen.
Verbraucher aus Frankfurt vom 25.09.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Unpraktisch: Nährwertangaben bei Produkten wie Reis oder Graupen beziehen sich üblicherweise auf die Rohware. Müller kennzeichnet stattdessen die Nährwerte für die zubereiteten Perlgraupen. So bleibt unklar, wieviel Gramm Trockengewicht dieser Menge entspricht und ein Vergleich mit anderen Produkten ist nicht möglich.

Darum geht’s:

In einer 250-Gramm-Packung bietet Müllers Mühle das Trockenprodukt „Perlgraupen“ an. In der Nährwerttabelle steht „pro 100 g gemäß Grundrezept zubereitet“. 100 Gramm enthalten danach 97 Kilokalorien. 
Die Information zur „Zubereitung Grundrezept“ lautet: „Die Perlgraupen in kochendem Wasser ca. 30 Minuten in einem Topf kochen. […] über einem Sieb abgießen und kaltem Wasser abspülen […]“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Nährwertangaben. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung regelt, welche Nährwerte deklariert und wie sie berechnet werden müssen. So müssen sich beispielsweise die Angaben auf den Zeitpunkt des Verkaufs und üblicherweise auf 100 Milliliter oder 100 Gramm des Produktes beziehen. 
Von dieser Regel gibt es Ausnahmen: Wenn ausreichend genau über die Zubereitungsweise informiert wird, können sich die Nährwerte auf das verzehrfertige Lebensmittel beziehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Weshalb Müller die Nährwerte für die gekochten Perlgraupen kennzeichnet, ist unverständlich und für Verbraucher:innen unpraktisch. Üblicherweise beziehen sich bei Trockenprodukten wie Nudeln oder Reis die Nährwerte auf die ungekochten Lebensmittel. 
Aus unserer Sicht schönt der Hersteller damit die Nährwerte, denn diese sind für gekochte Graupen deutlich geringer. 
Für einen Produktvergleich sind die Nährwerte für ungekochte Perlgraupen unerlässlich. 

Fazit:

Der Anbieter sollte auf der Verpackung die Nährwerte für ungekochte Graupen angeben.

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Firma teilt mit, dass Nährwertinformationen sich auf das zubereitete Lebensmittel beziehen dürfen, sofern Angaben über die Zubereitungshinweise gemacht werden. Diese Anleitung sei auf der Verpackungsrückseite enthalten. Auf der Verpackung finde sich ein Hinweis für weitere Informationen auf der Firmen-Homepage, darunter auch Nährwerte für das ungekochte Produkt.