So haben Hersteller reagiert:

Nussmischung Marrakesch-Mix, Angebot auf kern-energie.com

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Der Anbieter korrigiert Angaben zur Würzmischung mit Geschmacksverstärkern auf der Homepage.
Geändert

Der Anbieter bewirbt seine Nussmischung unter anderem mit dem Satz „mit marokkanischen Gewürzen verfeinert“. In der Zutatenliste ist eine „Gewürzmischung“ aufgeführt, dahinter eine Aufzählung von acht Zusatzstoffen, aber keine Gewürze. Die Bezeichnung „Gewürzmischung“ passt nicht für eine Mischung aus Zusatzstoffen. Der Anbieter sollte auf die Werbung mit Gewürzen verzichten und die Aufmachung der Zusammensetzung anpassen.

Auf der Webseite wird eine "Nussmischung Marrakesch-Mix" angeboten mit folgendem Satz: "Feine Nussmischung umhüllt von orientalischen Gewürzen". Es ist aber nicht ein einziges GEWÜRZ in der Würzmischung, sondern nur eine sogenannte "Gewürzmischung" mit folgenden Zutaten: Gewürzmischung (Geschmacksverstärker: Mononatriumglutamat, Dinatrium-5′-ribonucleotid, Dinatriumguanylat, Dinatriuminosinat, Trennmittel: Siliciumdioxid, Kalziumphosphat, Natriumferrocyanid, Säureregulator: Citronensäure) Es handelt sich also auch da nicht um eine echte Gewürzmischung. Das halte ich für eine Verbrauchertäuschung, da in "Gewürzmischungen" laut Lebensmittelbuch doch auch Gewürze enthalten sein müssen.

Verbraucherin aus Rhauderfehn vom 31.03.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung

Darum geht’s:

Auf der Internetseite bewirbt der Anbieter die Nussmischung unter anderem mit dem Satz „mit marokkanischen Gewürzen verfeinert“. In der Zutatenliste ist eine „Gewürzmischung“ aufgeführt, dahinter in Klammern eine Aufzählung von acht Zusatzstoffen, überwiegend Geschmacksverstärker und Trennmittel. Gewürze sind in der Zutatenliste nicht zu finden.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Laut den Leitsätzen für Gewürze besteht eine Gewürzmischung ausschließlich aus Gewürzen. Würzmischungen hingegen bestehen überwiegend aus Geschmacksverstärkern, Speisesalz sowie Zucker oder anderen Trägerstoffen. Sie können außerdem Würzen, Hefe, Gemüse, Pilze, Gewürze und Kräuter enthalten.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter hebt in der Werbung für die Nussmischung auf der Internetseite die marokkanischen Gewürze besonders hervor. In der Zutatenliste sind allerdings keine Gewürze zu finden. Die Bezeichnung „Gewürzmischung“ in der Zutatenliste passt nicht für eine Mischung aus Zusatzstoffen.  

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Werbung mit Gewürzen verzichten und die Aufmachung der Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der KERNenergie GmbH, Großwallstadt:

Bei unserer Nussmischung Marrakesch-Mix handelt es sich um eine geröstete Nussmischung mit marokkanischer Note. Diese marokkanische Note wird durch eine Würzmischung erzielt. Aufgrund der Verbraucherrückmeldung haben wir die Deklaration überarbeitet und die fälschlicherweise als Gewürzmischung deklarierte Zutat in die korrekte Bezeichnung Würzmischung umbenannt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.