Nutry Frubis, 20 g, Beispiel Sorte Erdbeeren
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Das Produkt kann den Eindruck erwecken, dass es aus 100 Prozent Frucht besteht. Tatsächlich sind es nur 80 Prozent Frucht und 20 Prozent Zucker. Der Hersteller sollte durch Aufmachung und Werbung keinen falschen Eindruck über die Zusammensetzung erwecken, auch nicht in Bezug auf den Gehalt an Vitaminen.
Beschwerde
Auf der Verpackung steht "Frucht 100 % knusprig". Ich dachte, da wäre 100 % Frucht drin, aber die Zutatenliste besagt Frucht (80 %) und Zucker.
Frau L. aus Braunschweig vom 19.09.2017
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Das Produkt wirbt auf der Schauseite der Verpackung mit „Frucht 100 % knusprig“ und zeigt die Abbildung von zehn Erdbeeren. Auf der Rückseite ist der Hinweis „Frubis besteht aus schonend getrockneten Früchten“ aufgedruckt. Die Zutatenliste zeigt, dass das Produkt 80 Prozent Erdbeeren und 20 Prozent Zucker enthält.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Aufmachung des Produkts legt nahe, dass es sich um Trockenfrüchte ohne weitere Zusätze und Zutaten handelt. „100 Prozent“ können Käufer gleichbedeutend mit „rein“ verstehen. Daher ist nachvollziehbar, wenn sie keine weiteren Zutaten erwarten.
Fazit:
Der Anbieter sollte nicht mit „Frucht 100 % knusprig“ werben, wenn das Produkt weitere Zutaten enthält.
Stellungnahme der NuviFruits SA., Portugal
Auf die Schreiben der Verbraucherzentrale vom 22.11.2017 und 06.04.2018 liegen keine Antworten vor.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter am 23.01.2018 wegen täuschender Aufmachung abgemahnt. Die NuviFruits SA. hat am 16.03.2018 zugesagt, die Fruchtstückchen nicht länger mit der Aussage „100 % knusprig“ zu bewerben, wenn das Produkt nur 80 Prozent Frucht enthält. Es wurde eine Aufbrauchfrist bis 16. Juni 2018 vereinbart.
Ergebnis
Gemäß der Unterlassungserklärung muss der Anbieter die Produktaufmachung ändern. Wie diese Änderung aussehen wird, hat er auch auf Nachfrage bisher nicht mitgeteilt.
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