Das ärgert beim Einkauf:

Ölwerk Oreganoöl

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

„Oreganoöl“ entpuppt sich als „Sesamöl mit Oregano“
getaeuscht

Ich habe kürzlich im Bioladen für teures Geld vermeintliches „Oreganoöl“ gekauft. Obwohl normales Speiseöl sollte es als Medikament dienen, sonst hätte ich nie ein so kleines Fläschchen für viel Geld gekauft.Als ich es öffnen wollte, fiel mein Blick auf die Rückseite auf das Kleingedruckte. Es ist gar kein Oreganoöl sondern Sesamöl lediglich mit etwas Oregano. Ich fühle mich veräppelt. Vorn ist aber in größerer Schrift fett grün unterlegt „Oreganoöl“ aufgedruckt.
Verbraucherin aus Berlin vom 04.07.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Der Name „Oreganoöl“ erweckt den Eindruck, es handele sich um ein aus Oregano gewonnenes Speiseöl. Da es sich hier jedoch um ein Sesamöl mit der Zutat Oregano handelt, sollte der Hersteller das Öl bereits auf der Vorderseite mit dessen botanischen Herkunft bezeichnen.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite nennt der Hersteller das Öl „Oreganoöl“ und ergänzt dies in unmittelbarer Nähe mit „100 % rein & naturbelassen“. Die Rückseite beschreibt das Öl als „Bio-Sesamöl mit Oregano“. Darüber befindet sich die Zutatenliste: Sie führt nacheinander Sesamöl und Oregano auf.
Verbraucher, die das „Oreganoöl“ kaufen, können annehmen, sie erwerben ein aus Oregano gewonnenes Öl.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) legt fest, dass auf jedem Lebensmittel eine rechtlich vorgeschriebene oder verkehrsübliche Bezeichnung, gegebenenfalls auch eine beschreibenden Bezeichnung angegeben sein muss. Sie soll die wichtigsten Eigenschaften eines Lebensmittels nennen, damit die Art des Produktes leicht erkennbar ist und eine Verwechslung mit vergleichbaren Erzeugnissen ausgeschlossen wird.

Nach den Leitsätzen für Speisefette und Speiseöle werden pflanzliche Speiseöle in der Regel nach ihrer botanischen Herkunft bezeichnet, zum Beispiel Sesamöl oder Rapsöl. Werden Zutaten wie beispielsweise Gewürze, Pflanzenteile, Aromen verwendet, wird in der Bezeichnung darauf hingewiesen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Werden Speiseöle beispielsweise als Sonnenblumen-, Raps-, oder Leinöl angeboten, wissen Verbraucher auf Anhieb, aus welcher Pflanze das Öl gewonnen wurde. Das Sortiment an Speiseölen ist in den letzten Jahren extrem gewachsen. Zunehmend dienen auch wenig bekannte Pflanzen als Rohstoffe. Umso wichtiger ist, dass Käufer die botanische Herkunft von der Aromatisierung eines Öls mit Gewürzen und Kräutern eindeutig voneinander unterscheiden können.

Fazit:

Um falsche Erwartungen zu vermeiden, sollte der Hersteller das Produkt bereits auf der Vorderseite nach der botanischen Herkunft des Öls bezeichnen. 

Stellungnahme der Ölwerk Obst GmbH, Berlin

Kurzfassung:

Der Zusatz auf dem „Etikett 100 % rein und naturbelassen“ ist ein Hinweis auf das Herstellungsverfahren. Die Inhaltsstoffe des Öls sind korrekt ausgewiesen. Der Täuschungsversuch scheint abwegig, da das Öl weniger als 2,5 % von reinem Oreganoöl kostet. Die Etiketten werden überarbeitet um zukünftig Missverständnisse zu vermeiden.

Ergebnis

Der Anbieter kündigt eine Überarbeitung der Etiketten an.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.