Optimized Nutrition auf bertrand.bio
Zusammenfassung
Auf seiner Homepage bietet der Betreiber das Produkt „Optimized Nutrition Bertrand Classic“ an. Es handelt sich dabei um eine „Trinkbare Mahlzeit“ zum Anrühren mit Wasser. Laut Werbung „enthält Optimized Nutrition alle empfohlenen Nährstoffe, die ein Erwachsener benötigt“. Damit entsteht der Eindruck, das Produkt decke sämtliche Nährstoffempfehlungen zu 100 Prozent. Dabei handelt es sich um nährwertbezogene Angaben, die so pauschal nicht zugelassen sind.
Der Anbieter hat Korrekturen auf der Website vorgenommen. Nach wie vor wirbt Bertand mit pauschalen Angaben wie „enthält alle essentiellen Nährstoffe“, was nach der HCVO nicht vorgesehen ist.
Beschwerde
Es wird auf der Homepage mit allen empfohlenen Vitaminen, Fettsäuren und Mineralstoffen für das Produkt geworben. Das halte ich für zweifelhaft.
Verbraucher aus Flensburg vom 15.09.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Auf seiner Homepage bietet der Betreiber das Produkt „Optimized Nutrition Bertrand Classic“ an. Es handelt sich dabei um eine „Trinkbare Mahlzeit“ zum Anrühren mit Wasser. Laut Werbung „enthält Optimized Nutrition alle empfohlenen Nährstoffe, die ein Erwachsener benötigt“. Damit entsteht der Eindruck, das Produkt decke sämtliche Nährstoffempfehlungen zu 100 Prozent. Dabei handelt es sich um nährwertbezogene Angaben, die so pauschal nicht zugelassen sind. Weiterhin stehen wichtige Informationen zum Beispiel wie viel man von dem Produkt verzehren soll und wie es zuzubereiten ist, verstreut auf der Website und im Shop, so dass sie schwer auffindbar sind.
Darum geht’s:
In seinem Online-Shop bewirbt der Hersteller das Produkt „Optimized Nutrition“ mit folgenden Aussagen:
- Wir haben eine Formel entwickelt, die alle ernährungswissenschaftlich empfohlenen Nährstoffe in einem Pulver zusammenfasst, und tauften es Bertrand.
- Mit Classic bekommst du alle Vitamine, die ein durchschnittlich Erwachsener täglich benötigt, und außerdem eine ausreichende Menge an Proteinen, Kohlenhydraten und Ballaststoffen.
- welches alle empfohlenen Nährstoffe enthält, die ein Mensch benötigt
- Alle Nährstoffe: Wir haben Bertrand so entwickelt, dass es die empfohlenen Nährstoffe komplett abdeckt.
Die Nährwerte werden in Form von Balken dargestellt, bezogen auf 500 Gramm Pulver. Diese liegen bei Vitaminen bei 100 bis 400 Prozent. Angaben pro 100 Gramm stehen nicht auf der Website. Die Balken liegen bei mindestens 100 Prozent des Referenzwertes. Der Energiegehalt pro 500 Gramm liegt mit 2221 Kilokalorien zehn Prozent höher als der Referenzwert von 2000 Kilokalorien.
Das ist geregelt:
Nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) dürfen nährwertbezogene Angaben weder in die Irre führen noch Zweifel über die ernährungsphysiologische Eignung anderer Lebensmittel wecken.
Nährstoffbezogene Angaben dürfen nach der HVCO nur gemacht werden, wenn sie zugelassen sind und den Bedingungen der Verordnung entsprechen.
Es gibt keine zugelassene nährwertbezogene Angabe, die pauschal für alle Nährstoffe gilt, die ein Erwachsener benötigt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Durch die Online-Werbung für das Pulver vermittelt der Anbieter pauschal eine optimale Nährstoffversorgung für Erwachsene. Das ist aus unserer Sicht rechtlich nicht zulässig. Außerdem sind die Nährstoffgehalte sehr unterschiedlich: Während manche B-Vitamine zu rund 100 Prozent in 500 Gramm Pulver vorhanden sind, liegt Vitamin D bei 400 Prozent. Gleichzeitig liegt der Energiegehalt zehn Prozent über dem Referenzwert. Weiterhin sind klare Angaben zur Anwendung des Produkts schwer auffindbar.
Darüber hinaus sind der Verbraucherzentrale weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen. So ist beispielsweise nicht zu erkennen, um welche Art von Lebensmittel es sich bei dem Pulver handelt.
Fazit:
Der Anbieter sollte auf die pauschale Werbung zur Nährstoffversorgung verzichten.
Stellungnahme der Bertrand Food GmbH, Geseke
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 28.05.2020 liegt bisher keine Antwort vor.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter am 17.02.2020 wegen Verstöße gegen die EU-Lebensmittelinformationsverordnung sowie gegen die Health Claims-Verordnung abgemahnt. Die Bertrand GmbH hat am 30.03.2020 eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Ergebnis
Der Anbieter hat Korrekturen auf der Website vorgenommen. So steht jetzt nach „Ein Beutel versorgt dich mit allen essentiellen Nährstoffen gemäß Nutrient Reference Values (NRV)“.
Nach wie vor wirbt der Anbieter mit pauschalen Angaben wie „enthält alle essentiellen Nährstoffe“, was nach der HCVO nicht vorgesehen ist.
Zusätzlich hat die Verbraucherzentrale die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Kennzeichnungsmängel informiert.