Das ärgert beim Einkauf:

„Original Rockstar Energy Drink“ – gleiche Optik, aber Zucker teilweise durch Süßungsmittel ersetzt

PepsiCo bietet das Erfrischungsgetränk parallel in nahezu identischer Verpackung aber unterschiedlicher Zusammensetzung an.
getaeuscht

PepsiCo bietet das Erfrischungsgetränk „Original Rockstar Energy Drink“ zeitgleich mit unterschiedlicher Rezeptur in weitgehend identischer Aufmachung an. Beide Getränke haben denselben Produktnamen und dasselbe Design, jedoch ist die eine Variante zusätzlich zu Zucker mit Süßstoffen gesüßt und enthält dafür weniger Zucker sowie weniger Kilokalorien.
Die unterschiedliche Zusammensetzung müssen Verbraucher:innen bei der Aufmachung weder erwarten noch haben sie Anlass, die Zusammensetzung über einen Blick ins Kleingedruckte zu kontrollieren.
PepsiCo sollte die unterschiedliche Zusammensetzung des Erfrischungsgetränks auf den ersten Blick deutlich machen. 

Die Rezeptur wurde ohne Hinweis auf der Dose geändert. Es wird nun Süßstoff verwendet, der bei mir zu Verdauungsproblemen führt. Zudem beeinträchtigt es den Geschmack enorm. Da es aber nicht entsprechend gekennzeichnet wurde, kann ich meinen Monatsvorrat vergessen – sehr enttäuschend.
Verbraucher aus Köditz vom 19.12.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Beide Dosen sind so ähnlich gestaltet und gekennzeichnet, dass das gleiche Getränk zu erwarten ist. Das steckt aber nicht in der Dose: Zucker- und Kaloriengehalt der Getränke sind unterschiedlich und ein Getränk enthält zusätzlich Süßungsmittel.

Darum geht’s:

Das Erfrischungsgetränk „Original Rockstar Energy Drink“ gibt es zeitgleich in zwei Rezepturen im Handel. Die Aufmachung der Angebote ist vom Design und der Beschriftung her weitgehend identisch. Auf den Rückseiten lauten die Bezeichnungen „Koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk / Energydrink“ und „Koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk / Energydrink mit Zucker und Süßungsmitteln“.
Als Zutaten sind bei der Variante mit Süßungsmittel zusätzlich die Süßungsmittel Acesulfam K und Sucralose aufgeführt. Je 100 Milliliter liegen der Zucker- und Kaloriengehalt bei der Version mit Süßungsmittel niedriger als bei der nur mit Zucker gesüßten Variante: 4,2 gegenüber 12 Gramm Zucker und 19 gegenüber 52 Kilokalorien. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Weiterhin sieht die LMIV vor, dass Lebensmittel, die sowohl einen oder mehrere Zucker und Süßungsmittel enthalten in Verbindung mit der Bezeichnung den Hinweis „mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)“ tragen müssen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Lebensmitteleinkauf ist bei den meisten Menschen Routine. Sie treffen ihre Kaufentscheidungen gerade bei Lebensmitteln, die sie häufiger kaufen innerhalb von Sekunden. Sie müssen unserer Ansicht nach nicht damit rechnen, dass sich bei fast identischer Aufmachung die Rezeptur deutlich unterscheidet. Die Verärgerung ist insbesondere dann gut nachvollziehbar, wenn bei einem Getränk ein Teil des Zuckers durch Süßungsmittel ersetzt ist und sich dadurch der Zucker- und Energiegehalt deutlich unterscheiden. Sowohl der Zuckergehalt als auch die Verwendung von Süßstoffen können ausschlaggebend für die Kaufentscheidung sein.

Fazit:

PepsiCo sollte die unterschiedliche Zusammensetzung des Erfrischungsgetränks auf den ersten Blick deutlich machen. 

Stellungnahme der PepsiCo Deutschland GmbH, Neu-Isenburg

Kurzfassung:
Unserer Nachhaltigkeitsagenda entsprechend setzen wir auf kalorienreduzierte und zuckerarme Produkte, um so den Anforderungen von Verbrauchern, dem Handel und der Lebensmittelaufsichtsbehörden gerecht zu werden. Dank der neuen Rezeptur enthält „Rockstar Original“ 65 Prozent weniger Zucker, während alle verwendeten Inhaltsstoffe gemäß den gesetzlichen Vorgaben sicher und transparent gekennzeichnet sind.