Das ärgert beim Einkauf:

Ottifanten Radler

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Der Anbieter nennt auf der Getränkedose seine Internetadresse, jedoch nicht die erforderliche Herstelleranschrift.
getaeuscht

Das „Ottifanten Radler“ ist auf der Schauseite als limitiertes Produkt zu erkennen, jedoch kein Name einer Brauerei. Die Dose weist bei den Pflichtangaben die Internetadresse hofbrauhaus-wolters.de auf. Weitere Informationen zum Unternehmen wie die Anschrift sind nicht ersichtlich.
Der Anbieter sollte Name oder Firma sowie eine zustellfähige Adresse kennzeichnen.

Soweit ich informiert bin, muss eine Verpackung den Namen und die Anschrift des Herstellers, Importeurs oder Händlers tragen. Auf dem Produkt "Ottifanten Radler" ist jedoch lediglich eine Internetadresse zu finden. Ist dies als Kennzeichnung ausreichend?
Verbraucher aus Berlin vom 31.08.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Der Anbieter kennzeichnet die Dose mit der Internetadresse: hofbrauhaus-wolters.de. Der Name oder die Firma selbst sowie die postalische Anschrift des verantwortlichen Unternehmens stehen nicht auf der Getränkedose.

Das ist geregelt:

Nach der EU- Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gehören der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers zu den Pflichtangaben auf Lebensmitteln.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Damit Verbraucher gegebenenfalls mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen können, ist eine vollständige Adresse notwendig. Sie sollten diese nach unserer Rechtsauffassung nicht recherchieren müssen. Deshalb reicht die Internetadresse in diesem Fall nicht aus.

Fazit:

Der Anbieter sollte Name oder Firma sowie eine zustellfähige Adresse kennzeichnen.

Stellungnahme der Hofbräuhaus Wolters GmbH, Braunschweig

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 12.11.2020 hat Anbieter bisher nicht reagiert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.