Painmaker Flüssigrauch
Zusammenfassung
Eine Zubereitung aus Wasser, Sojasauce und zehn Prozent Raucharoma sowie weiteren Zutaten entspricht unserer Ansicht nach nicht der Verbrauchererwartung an ein Produkt mit dem Namen „Flüssigrauch“.
Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite klarstellen, dass es sich bei dem Produkt um eine Zubereitung auf Basis von Sojasauce mit zehn Prozent Raucharoma handelt.
Beschwerde
Painmaker Flüssigrauch / Liquid Smoke Hickory war ein Produkt, welches zu 100% aus gereinigtem Rauchkondensat bestand. Ich hatte dieses Produkt schon seit längerer Zeit in meiner Küche im Einsatz. Die neue Version – mit exakt derselben Produktbezeichnung und lediglich geändertem Design – ist eine verdünnte Sojasauce mit 10% Raucharoma. Eine gute Bekannte ist Weizenallergikerin, daher achte ich eigentlich sehr genau auf Inhaltstoffe. Allerdings hatte ich mich darauf verlassen, dass ich unter einer Produktbezeichnung ein spezifische Produkt erwerbe, und nicht etwas vollkommen anderes. Zum Glück schaute diese Bekannte noch einmal auf die Flasche, und stellte dann fest, dass ich etwas vollkommen anderes erworben habe. Ich bin auch der Meinung, dass eine verdünnte Sojasauce nicht als "Flüssigrauch" verkauft werden sollte, da es nunmal nicht Flüssigrauch ist.
Verbraucher aus Königswinter vom 22.01.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Eine Zubereitung aus Wasser, Sojasauce und zehn Prozent Raucharoma sowie weiteren Zutaten entspricht unserer Ansicht nach nicht der Verbrauchererwartung an ein Produkt mit dem Namen „Flüssigrauch“. Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite klarstellen, dass es sich bei dem Produkt um eine Zubereitung auf Basis von Sojasauce mit zehn Prozent Raucharoma handelt.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite ist unter dem Markennamen „Painmaker“ das Wort „Flüssigrauch“ sowie „Liquid Smoke Hickory, 1st class“ zu lesen. Die Bezeichnung auf der Seite der Flasche lautet „Raucharoma-Zubereitung“. Das Zutatenverzeichnis zeigt, dass das Produkt im Wesentlichen aus Wasser und Sojasauce besteht. Raucharoma ist zu zehn Prozent enthalten. Weitere Zutaten sind unter anderem getrockneter Glucosesirup, Branntweinessig, Verdickungsmittel und Farbstoff.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen zudem nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
In der EU-Raucharomen-Verordnung ist sind Primärrauchkondensate als „der gereinigte wässrige Teil kondensierten Rauchs“ definiert. Im Gegensatz dazu sind „daraus hergestellte Raucharomen“ Aromen, die durch die Weiterverarbeitung von Primärprodukten gewonnen werden und in oder auf Lebensmitteln verwendet werden, um diesen Lebensmitteln ein Raucharoma zu verleihen. Beide Begriffe fallen unter den Oberbegriff „Raucharoma“.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unter dem Namen „Liquid Smoke“ oder „Flüssigrauch“ sind Produkte unterschiedlicher Zusammensetzung auf dem Markt, viele bestehen ausschließlich oder zu großen Teilen aus Rauchkondensat.
Unserer Ansicht nach entspricht eine Zubereitung aus Wasser, Sojasauce und zehn Prozent Raucharoma sowie weiteren Zutaten nicht der Verbrauchererwartung an ein Produkt mit dem Namen „Flüssigrauch“.
Fazit:
Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite klarstellen, dass es sich bei dem Produkt um eine Zubereitung auf Basis von Sojasauce mit zehn Prozent Raucharoma handelt.
Stellungnahme der Luise Händlmaier GmbH, Regensburg
Kurzfassung:
Die Rezeptur wurde zur Verbesserung der Verbrauchersicherheit angepasst, damit es nicht zu versehentlichen Überdosierungen kommt. Durch die Änderung von Etikettendesign, Verkehrsbezeichnung, Füllmenge, Aussehen und Hersteller ist eindeutig erkennbar, dass es sich um ein anderes Produkt handelt. Eine Verwechslungsgefahr besteht aus unserer Sicht nicht.