Pizza‚ ah Holzofen Pizza Fantasia
Zusammenfassung
Die Abbildung des Pizzastücks mit gegrilltem Gemüse weicht in Bezug auf die Auberginen deutlich vom tatsächlichen Inhalt ab. Statt der gegrillten Auberginenscheiben liegen kleine Auberginenwürfel auf der Pizza. Die Abbildung entspricht nicht dem tatsächlichen Inhalt.
Der Anbieter sollte eine realistische Abbildung wählen.
Beschwerde
Die Abbildung zeigt verschiedene Gemüse in Scheiben, gegrillt. Die Zutatenliste: Auberginenscheiben gegrillt. Anfangs (vor ca. 1 Jahr) entsprach der Belag der Abbildung, recht gute Qualität für TK-Pizza. Bereits mehrfach habe ich nun die Pizza gekauft. Es gab jetzt nur noch Auberginenwürfelchen (max. 1cm), nicht gegrillt. Auch die anderen Gemüse lassen in der Qualität gegenüber der Anfangszeit zu wünschen übrig. Ich habe zweimal bei Aldi reklamiert – keine Reaktion. Wenn Aldi den Belag ändert in primitive Gemüsestücke statt gegrillte Gemüsescheiben, dann muss auch die Abbildung angepasst werden. Verbrauchertäuschung, Beschiss, seit Monaten. […]
Verbraucherin aus München vom 16.03.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Abbildung des Pizzastücks mit gegrilltem Gemüse weicht in Bezug auf die Auberginen deutlich vom tatsächlichen Inhalt ab. Statt der gegrillten Auberginenscheiben liegen kleine Auberginenwürfel auf der Pizza. Die Abbildung entspricht nicht dem tatsächlichen Inhalt.
Darum geht’s:
Die Schauseite der Tiefkühlpizza zeigt die Abbildung eines mit Gemüse belegten Pizzastücks. Deutlich erkennbar ist eine halbe gegrillte Auberginenscheibe. Auch auf der Rückseite ist eine halbe Pizza mit mehreren gegrillten Auberginenscheiben zu sehen. Die Zutatenliste führt neben anderen Zutaten 7,5 Prozent gegrillte Auberginenscheiben auf. Tatsächlich sind auf der Pizza nach Öffnen der Verpackung keine gegrillten Auberginenscheiben zu finden, sondern nur kleine Auberginenwürfel.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Abbildung des Pizzastücks mit gegrilltem Gemüse weicht in Bezug auf die Auberginen deutlich vom tatsächlichen Inhalt ab. Statt der gegrillten Auberginenscheiben liegen kleine Auberginenwürfel auf der Pizza. Die Abbildung entspricht nicht dem tatsächlichen Inhalt.
Fazit:
Der Anbieter sollte eine realistische Abbildung wählen.
Stellungnahme der Roncadin S.p.A., Meduno PN, Italy, Wasserburg am Inn
Kurzfassung:
Gelegentlich wurde eine nicht runde Form der Aubergine für die betreffende Pizza verwendet. Unter dem Gesichtspunkt der Qualität des verwendeten Produkts gibt es keinen Unterschied zwischen einer runden Scheibe und einer nicht runden Zutat. Die außergewöhnliche Verwendung einer nicht runden Aubergine war zeitlich begrenzt und bereits seit den jüngsten Produktionen wurde die Zutat verwendet, die der Verbraucher kennt.