Das ärgert beim Einkauf:

Produktname „Butter Cookies“ verschleiert, dass fünfmal so viel Palmöl wie Butter in den Keksen steckt

Der Produktname „Butter Cookies“ und eine Butterlocke stellen bei den „Bogutti Next Butter Cookies“ Butter als Fett der Mürbeteigkekse heraus. Nur in der Zutatenliste wird deutlich, Palmöl liefert den größten Anteil des Fettgehaltes.
getaeuscht

Die Firma „Bogutti Sweet World“ bewirbt die Kekse mit dem Namen „Next Butter Cookies“ und einer Butterlocke. Tatsächlich enthalten die Kekse als Fett hauptsächlich Palmöl und nur vier Prozent Butter. 
Die Anbieterfirma sollte das Produkt nicht als Butterkekse bezeichnen und Butter herausstellen, wenn nur ein Sechstel des Fettgehaltes auf Butter entfällt und etwa fünf Sechstel auf Palmöl.

Das vorliegende Produkt Bogutti SWEET WORLD NEXT Butter Cookies 135 g, in der Verkehrsbezeichnung "Knusprige Butterkekse" enthält nur "4 % Butter", aber etwa 20 Gramm Palmöl. Das sind doch keine Butterkekse.
Verbraucher aus Delbrück vom 07.08.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Eine Frechheit: Der Produktname „Butter Cookies“ und die Abbildung einer Butterlocke sprechen für Butter als Fettkomponente der Kekse. Tatsächlich verwendet die Herstellerfirma hauptsächlich etwa fünf Mal mehr Palmöl als Butter. 

Darum geht’s:

Auf der Schauseite des Kartons stehen neben dem Firmennamen der Produktname „Next Butter Cookies“ sowie die Hinweise „4 % Butter“ und „Good Choice Delicious Cookies of Bogutti“ (übersetzt: Gute Wahl Leckere Kekse von Bogutti). Die Bezeichnung lautet „Knusprige Butterkekse“. In der Zutatenliste steht „Pflanzenfett (Palmöl)“ an zweiter Position nach „Weizenmehl“, dann folgen Zucker und Butter 4 % sowie weitere Zutaten wie Milchpulver, Flüssigei, Farbstoff Carotine und Aroma. Laut Nährwerttabelle sind 24 Prozent Fett in den Keksen. Bei vier Prozent Butter entfallen damit knapp 20 Gramm Fett je 100 Gramm auf Palmöl. Denn die weiteren Zutaten tragen nicht wesentlich zum Fettgehalt bei.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Nach den Leitsätzen für Feine Backwaren sollen Butterkekse mindestens 10 Kilogramm Butter oder eine entsprechende Mengen Butterreinfett oder Butterfett je 100 Kilogramm Getreideerzeugnisse und/oder Stärken enthalten.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname „Butter Cookies“ ist für Mürbeteigkekse, die hauptsächlich Palmöl als Fett enthalten, ungeeignet. Auch wenn der Buttergehalt mit dem rot unterlegten Hinweis „Butter 4 %“ bereits auf Schauseite steht und nicht zu übersehen ist, ist Verbraucher:innen dadurch nicht automatisch klar, dass noch eine größere Menge anderes Fett in den Keksen stecken muss. Die „Butter Cookies“ von Bogutti erfüllen noch nicht einmal die Leitsätze und sind im Vergleich zu anderen Butterkeksen blamabel. 

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte das Produkt nicht als Butterkekse bezeichnen und Butter herausstellen, wenn nur ein Sechstel des Fettgehaltes auf Butter entfällt und etwa fünf Sechstel auf Palmöl.

Stellungnahme der Bogutti Sp.z o. o., Henryków-Urocze/Polen

Übersetzung, erstellt von Lebensmitteklarheit:
Bezüglich Ihrer Anmerkung zur Rezeptur der Next Butterkekse. Auf der Verpackung ist eindeutig angegeben, dass der Buttergehalt 4 Prozent beträgt. Diese Information ist nirgends versteckt. Gleichzeitig ist in keiner Verordnung ein Mindestgehalt für Butter vorgeschrieben, um die Kekse als Butterkekse zu bezeichnen.
Wir halten die Beschwerde für nicht gerechtfertigt.