Buttertoast ohne echte Butter
Frage
Der Buttertoast, den ich kürzlich gekauft habe, wird "mit 3,4% Butter" beworben. Im Zutatenverzeichnis steht dann aber "2,8% Butterreinfett¹ (¹entspricht 3,4% Butter)." Das ist etwas anderes als 3,4% Butter, wie es vorne auf der Verpackung beworben wird! Ist das erlaubt?
Antwort
Butterreinfett wird durch den Entzug von Wasser aus Butter hergestellt und kann Butter in Backwaren ersetzen. In den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck ist beschrieben, wie viel Butter oder Butterreinfett beispielsweise in Buttertoast enthalten sein sollte. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Anbieter aber nicht explizit mit der Angabe „mit x % Butter“ werben, wenn sie tatsächlich Butterreinfett verwenden.
Butter besteht zu etwa 83 Prozent aus Milchfett (Butterfett) und zu etwa 15 Prozent aus Wasser. Weitere Nährstoffe wie Kohlenhydrate und Eiweiß sind nur in sehr geringen Mengen enthalten. Zur Herstellung von Butterreinfett wird der Butter durch Erhitzen und Zentrifugieren das Wasser sowie die fettfreie Trockenmasse (Eiweiß, Kohlenhydrate) entzogen. Die fettlöslichen Vitamine bleiben im Butterfett erhalten. Auch der typische Buttergeschmack bleibt im Wesentlichen erhalten.
Butterreinfett lässt sich länger lagern und ist einfacher zu verarbeiten als Butter. Es wird daher gerne bei der industriellen Herstellung von Backwaren und anderen Lebensmitteln verwendet.
In den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck ist festgelegt, dass für Backwaren mit der Bezeichnung „Butter“ mindestens 5 Kilogramm Butter pro 100 Kilogramm Getreide verwendet werden sollten. Außerdem ist ein Umrechnungsfaktor angegeben, falls die Butter durch Butterreinfett ersetzt wird: Demnach entsprechen 10 Kilogramm Butter mindestens 8 Kilogramm Butterreinfett.
Anbieter müssen außerdem den prozentualen Anteil an Butter oder Butterreinfett angeben, wenn sie das Brot als „Buttertoast“ bezeichnen. Diese Angabe kann entweder in der Bezeichnung, in unmittelbarer Nähe davon oder im Zutatenverzeichnis stehen.
Für den von Ihnen geschilderten Fall bedeutet das:
Da der Anbieter mit 3,4 Prozent Butter wirbt, sollte er mindestens 2,7 Prozent Butterreinfett verwenden, wenn er dieses statt Butter einsetzt. Mit der Menge von 2,8 Prozent Butterreinfett dürften die Vorgaben der Leitsätze erfüllt sein. Es gilt dennoch das allgemeine Verbot der Täuschung: Die Produktaufmachung darf keinen falschen Eindruck über die Zusammensetzung vermitteln.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Anbieter auf der Schauseite nicht mit der Angabe „mit x % Butter“ werben, wenn sie tatsächlich Butterreinfett verwenden.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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