Das ärgert beim Einkauf:

Produktname Stevia spiegelt nicht die Zusammensetzung wider

Das Produkt „Borchers Stevia Kristalline Streusüße“ besteht hauptsächlich aus Erythrit und nur zu 0,25 Prozent aus dem Süßungsmittel Steviolglykoside
getaeuscht

Borchers bewirbt die „Kristalline Streusüße“ auch noch im Jahr 2024 prominent mit „STEVIA“, obwohl das Produkt hauptsächlich aus dem Zuckeraustauschstoff Erythrit besteht. Unter dem Produktnamen steht zwar der Zusatz „mit Erythrit und Steviolglycosiden aus der Stevia-Pflanze“, aber das kann den falschen Eindruck über die Zusammensetzung nicht beseitigen. 
Die Anbieterfirma sollte im Produktnamen alle Süßungsmittel – Erythrit und Steviolglycoside – gleichberechtigt nennen oder auf die Angabe der Süßungsmittel im Namen verzichten. 

Darf sich das Produkt so nennen, auch wenn der Stevia Anteil nur bei 0,25 % liegt? Meiner Meinung nach grobe Verbrauchertäuschung!
Verbraucher aus Freiburg vom 09.10.2024 

Die Ware wird prominent auf der Verpackung mit 'Stevia' angeboten. In Eindrittel-Schriftgröße 'Kristalline Streusuesse mit Erythrit & Steviolglycosiden aus der Stevia-Pflanze'. Laut Zutatenliste sind nur 0,25 % Steviolglycoside enthalten. Demnach besteht der Hauptanteil von 99,75 % aus Erythrit. Ich gehe davon aus, dass sich der Vertreiber darüber voll im Klaren ist. Deshalb empfinde ich das als Täuschung.
Verbraucher aus Daun vom 28.06.2021 

Das Produkt (grüne Verpackung) heißt Kristalline Streusüße Stevia. Darunter steht in kleinerer Schrift 'mit Erythrit und Steviolglycosiden ...'. Erst auf der Rückseite wird deutlich, dass lediglich 0,25 % Steviolglycoside enthalten sind, der Rest ist Erythrit. Gleich daneben steht im Discounterregal ein Erythrit Produkt welches 400 g Inhalt aufweist und 3,99 Euro kostet. Das grüne 'Stevia' Produkt enthält lediglich 300 g und kostet ebenfalls 3,99 €. Hier ist die Aufmachung verwirrend und schlecht gekennzeichnet. Ebenso die Preisgestaltung und die Größe der Verpackungen, die auf den ersten Blick gleich groß erscheinen, aber unterschiedliche Inhalte aufweisen, tragen dazu bei den Kunden in die Irre zu führen.
Verbraucher aus München vom 07.06.2019

Obwohl auf dem Produkt groß "Stevia" steht, scheint in diesem Produkt wenig bis kein Stevia enthalten zu sein. Ich habe ein ähnliches Produkt einer anderen Marke, einwandfrei deklariert, welches 2,4 % E 960 enthält. Bei diesem entspricht ¼ TL des Produktes 1 TL Zucker.
Bei dem Borchers-Produkt soll das "Verhältnis" zu Zucker 1:1 sein.
Ich habe dem Vertrieb der Firma geschrieben und bekam zur Antwort, das Mischungsverhältnis sei ein Betriebsgeheimnis.
Verbraucherin aus Berlin vom 14.10.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale

„Stevia“ passt nicht als Produktname für eine Tafelsüße mit 99,75 Prozent Erythrit.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Verpackung steht in Großbuchstaben „STEVIA“, darunter in wesentlich kleinerer Schrift „Kristalline Streusüße mit Erythrit & Steviolglycosiden aus der Stevia-Pflanze“. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Tafelsüße auf der Grundlage von Erythrit und Steviolglycosiden“. Die Zutatenliste nennt die zwei Zutaten „Süßungsmittel: Erythrit (E 968), 0,25 %Stevioglycoside aus Stevia (E 960a)“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Bezeichnung von Tafelsüßen ist in der EU-Zusatzstoff-Verordnung geregelt. Danach müssen Tafelsüßen mit dem Hinweis versehen sein „Tafelsüße auf der Grundlage von …“, ergänzt durch den Namen der für die Rezeptur der Tafelsüße verwendeten Süßungsmittel.


So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die in großer Schrift hervorgehobene Angabe „Stevia“ kann einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung der Tafelsüße vermitteln. Zum einen spiegelt der Begriff „Stevia“ nicht die tatsächliche Zutat „Süßungsmittel Steviolglykoside (E 960a) wider, sondern kann von Verbrauchern mit der Pflanze Stevia rebaudiana assoziiert werden. Zum anderen vermittelt die Hervorhebung von „Stevia“ einen falschen Eindruck über die Mengenverhältnisse der enthaltenen Süßungsmittel. 


Fazit:

Die Anbieterfirma sollte im Produktnamen alle Süßungsmittel – Erythrit und Steviolglycoside – gleichberechtigt nennen oder auf die Angabe der Süßungsmittel im Namen verzichten.

Stellungnahme der Borchers fine food GmbH & Co. KG, Oyten, 2024

Kurzfassung:

Die Kristalline Streusüße ist ein Produkt mit Erythrit und Steviolglycosiden, dies ist auf der Vorderseite klar ersichtlich. Der Produktname ergibt sich aus dem wertgebenden Bestandteil, den Steviolglycosiden. Dem kalorienfreien Erythrit verdankt das Produkt seine kristalline Form und damit die verbraucherfreundliche 1:1 Verwendung wie Zucker, wodurch es auch zum Backen und Kochen geeignet ist.

Ergebnis

Die Verbraucherzentrale hat die Kennzeichnung der Verpackung mehrfach seit dem Jahr 2016 aufgrund erneuter Verbraucherbeschwerden geprüft: Die Anbieterfirma hat kleine Änderungen vorgenommen, beispielsweise die Mengenangabe von 0,25 Prozent für das Süßungsmittel Steviolglykoside in der Zutatenliste ergänzt. Die Herausstellung von Stevia auf der Schauseite ist unverändert.