Das ärgert beim Einkauf:

Proteingehalt bei „Guzinos Gemüse Sticks“ zweifelhaft

Die „Gemüse Sticks Bunte Ernte“ sollen laut Homepage des Anbieters 25 Gramm Protein enthalten. Aufgrund des hohen Gemüseanteils und der Reihenfolge der Zutaten ist dieser Wert nicht nachvollziehbar.
getaeuscht

Auf Guzinos.de bewirbt die Firma ihre „Gebackenen Gemüse Sticks Bunte Ernte“ mit „68 % Sonnengemüse“. Laut Nährwerttabelle soll der Proteingehalt bei 25 Prozent liegen. Gemüse liefert nur geringe Mengen Eiweiß. Das Protein muss daher im Wesentlichen aus dem zugesetzten Erbsenprotein stammen. Bei 68 Prozent Gemüse ist der hohe Proteingehalt nicht plausibel.
Die Firma sollte die Nährwerte und das Zutatenverzeichnis prüfen und entsprechend anpassen.

Das Produkt „Gemüsesticks Bunte Ernte“ von Guzmans Guzinos enthält 25 Gramm Proteine. Die ersten vier Zutaten enthalten jedoch sehr wenig Protein? Auch im getrockneten Zustand sind die Gehalte eher gering. Deswegen hätte ich erwartet, dass der Anteil an Erbsenprotein im Produkt höher sein müsste als der von manchen der vier Gemüsesorten. Ist die Reihenfolge richtig angegeben?
Verbraucher aus Freising vom 29.11.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Eiweißgehalt von 25 Prozent lässt sich anhand der Zusammensetzung mit 68 Prozent Gemüse schwer nachvollziehen.

Darum geht’s:

Auf Guzinos.de bewirbt der Hersteller „68 % Sonnengemüse“ für seine „Gebackenen Gemüse Sticks Bunte Ernte“. Auf der Schauseite der abgebildeten Verpackung ist der Hinweis „mit viel Protein“ zu sehen. Pro 100 Gramm gibt die Anbieterfirma online 25 Gramm Eiweiß an. In der Zutatenliste steht nach den vier Gemüsearten an fünfter Stelle Erbsenprotein, gefolgt von Kartoffelpüree und nativem Olivenöl extra mit fünf Prozent. 
Laut Fachliteratur liegt der Eiweißgehalt der verwendeten Gemüsearten bei 1-2 Gramm pro 100 Gramm und kann maximal 4-5 Gramm Eiweiß liefern. 
Das Eiweiß muss somit im Wesentlichen von der Zutat Erbsenprotein stammen. Da Erbsenprotein an fünfter Stelle der Zutatenliste steht, bleibt unklar wie die Menge an Protein in der Nährwerttabelle zustande kommt.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel müssen zutreffen. Das ist ein Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung, der auch für Zutaten und Nährwertangaben gilt. Außerdem müssen Zutaten im Zutatenverzeichnis grundsätzlich in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angegeben werden. 
Nährwerte können die Anbieterfirmen durch eine Analyse des Lebensmittels ermitteln oder auf der Grundlage der Zutaten mit allgemein akzeptierten Nährwertdaten berechnen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der angegebene Eiweißgehalt von 25 Prozent ist für die Gemüsesticks anhand der Zutatenliste nicht plausibel. Entweder stimmen die Angaben in der Zutatenliste oder der Proteingehalt in der Nährwerttabelle nicht.
Zusätzlich ist der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass der Anbieter in der Nährwerttabelle auf Guzinos.de die Nährwerte pro Portion mit „Pro Portion (45 g)“ angibt. Unterhalb der Tabelle steht jedoch „Eine Portion entspricht 15 g. Diese Verpackung enthält 4 Portionen.“ Auch das passt nicht zusammen.  

Fazit:

Die Firma sollte die Angaben für die Nährwerte und das Zutatenverzeichnis prüfen und entsprechend anpassen. Außerdem sollte sie die widersprüchlichen Angaben zur Portionsgröße auf der Website korrigieren.

Stellungnahme der Condacc GmbH, Karlsruhe

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 12.02.2025 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Produkt informiert.