Das ärgert beim Einkauf:

„Pure Tea“ ist gerade kein reiner Tee ohne weitere Zutaten

Anders als die Firma Pfanner mit dem Produktnamen „Pure Tea Bio Grüner Tee“ verspricht, steckt kein grüner Tee und sonst nichts, sondern ein aromatisierter Tee in der Flasche.
getaeuscht

Aufgrund der Bezeichnung der Produktreihe als „Pure Tea“ für purer oder unvermischter Tee, der Zeichnung von Teezweigen, der Sorte „Bio Grüner Tee“ und der Aufzählung „0 % Kalorien, Zucker, Süßstoffe“ können Kaufinteressierte nur grünen Tee erwarten. Erst auf der Rückseite der Flasche wird in der Bezeichnung und der Zutatenliste klar, dass neben Zitronensaftkonzentrat natürliche Citrusaromen und natürliches Rosmarinaroma den Geschmack prägen.
Die Pfanner GmbH sollte die Aufmachung des Getränkes so gestalten, dass auf der Schauseite der Zusatz von Aromen auf den ersten Blick klar erkennbar ist.

Der Name "Pure Tea" Bio Grüner Tee suggeriert, dass das Getränk tatsächlich nur Grünen Tee enthält. Verstärkt wird der Eindruck durch die dicke Aufschrift "0 % Kalorien, Zucker, Süßstoffe". Erst auf der winzig klein geschriebenen Zutatenliste auf der Rückseite sieht man, dass zum Tee auch noch Zitronen- und Rosmarin-Aroma gemischt wurde. Der deutliche (und künstlich schmeckende) Zitronengeschmack ist sonst nirgends auf der Verpackung zu erkennen. Erst als ich die Flasche öffnete und trank, merkte ich, dass ich in die Irre geführt wurde.
Verbraucher aus Hannover vom 20.06.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Bezeichnung der Produktreihe als „Pure Tea“ und der Sorte als „Bio Grüner Tee“ passt nicht, wenn das Getränk gerade kein reiner grüner Tee, sondern ein aromatisierter Tee ist.

Darum geht’s:

Die Pfanner GmbH vertreibt Teegetränke in verschiedenen Sorten in Flaschen mit dem übergeordneten Namen „Pure Tea“, beispielsweise die Sorten „Bio Weißer Tee“, „Bio Grüner Tee“ und „Bio Früchtetee“. Neben den genannten Teeaufgüssen stecken geschmackgebende Zutaten in den Getränken, bei der Sorte „Bio Grüner Tee“ laut Zutatenliste Zitronensaftkonzentrat, natürliche Citrusaromen und natürliches Rosmarinaroma. Auf der Schauseite steht neben dem Firmennamen, dem Namen „Pure Tea“, der Sorte „Bio Grüner Tee“, dem Hinweis "0 % Kalorien, Zucker, Süßstoffe" ein Fließtext auf der Flasche, der das Getränk als frisch aufgebrühten Tee ohne Zucker und Süßstoffe für eine natürliche und ungesüßte Erfrischung beschreibt. 
Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Bio Grünteegetränk mit Zitronengeschmack“ direkt aufgebrüht aus Grünem Tee“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und leicht verständlich sein. 
Nach den Leitsätzen für Tee, Kräuter- und Früchtetee lautet die Bezeichnung bei Grüntee mit Aromazusatz „aromatisierter Grüntee“ wobei auf die Geschmacksrichtung hingewiesen wird, zum Beispiel „aromatisierter Grüntee mit Zitronengeschmack“ 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aufzuzählen, was alles nicht im Getränk steckt, verbunden mit dem Namen der Produktreihe „Pure Tea“, der Teesorte „Grüner Tee“ und der Hintergrundabbildung von Teezweigen lässt keine weiteren Zutaten erwarten. Kaufinteressierte haben daher keinen Anlass einen Blick auf die Rückseite zu werfen und die Zutatenliste zu kontrollieren. Eine klare Kennzeichnung sieht anders aus. Der Hersteller versteckt den Hinweis, dass es sich um aromatisierten Grüntee handelt im Kleingedruckten. 

Fazit:

Die Pfanner GmbH sollte die Aufmachung des Getränkes so gestalten, dass auf der Schauseite der Zusatz von Aromen auf den ersten Blick klar erkennbar ist. 

Stellungnahme der Hermann Pfanner Getränke GmbH, Lauterach/Österreich

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Anbieterfirma teilt mit, dass aus dem Zutatenverzeichnis und der Verkehrsbezeichnung eindeutig hervorgehe, dass es sich um Teegetränk mit weiteren Zutaten handele. Durch die grafische und inhaltliche Erläuterung von „Pure Tea“ und „Bio Grüner Tee“ mit "ohne Süßstoffe" etc. sei es ausgeschlossen, dass (Durchschnitts)Verbraucher die beiden Angaben auf einen ausschließlichen Teegehalt des Getränks beziehen.