Rabenhorst Detox Smoothie* mit Heidelbeere und Aronia
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Das Produkt legt durch den Produktnamen „Detox Smoothie mit Heidelbeere und Aronia* …“ eine entgiftende oder „entschlackende“ Wirkung für Verbraucher nahe. Wodurch der Smoothie bzw. Heidelbeere und Aronia diese Wirkung haben sollen, löst der Hersteller mit einer Erläuterung des Sternchens auf. Der Saft soll durch Vitamin C für Zellschutz sorgen. Zellschutz ist unserer Meinung nach eine ganz andere Wirkung als „Detox“. Die Erklärung begründet daher aus unserer Sicht nicht, wie der Smoothie entgiftet. Der Anbieter sollte den Produktnamen ändern.
Beschwerde
Diverse Gerichtsurteile im deutschsprachigem Raum, z. B. der deutsche Bundesgerichtshof (BGH Beschluss 29. März 2017 und BGH Beschluss 6. Dezember 2017) kamen zu dem Schluss, dass es sich bei "Detox" um eine nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe handelt [Anmerkung der Redaktion: Das Urteil bezog sich auf einen gemischten Kräutertee.]
Verbraucherin aus Zürich vom 11.01.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Der Smoothie von Rabenhorst heißt „Detox Smoothie mit Heidelbeere und Aronia*“. Ein sehr kleines Sternchen führt zu dem hochkant stehenden Hinweis „Mit Vitamin C, das zum Schutz der Zellen vor oxidativem Stress beiträgt“. Auf der Rückseite steht der Hinweis noch einmal leicht verändert: „Vitamin C trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen“.
Der Mehrfruchtsaft besteht hauptsächlich aus rotem Traubensaft, Bananen- und Apfelmark und enthält insgesamt 12 Prozent Heidelbeermark und Aroniasaft und. Er enthält 28 mg Vitamin C in 100 Milliliter.
Das ist geregelt:
Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften eines Lebensmittels.
Nach der Health Claims-Verordnung (HCVO) zählen Angaben, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit herstellen oder auch nur mittelbar zum Ausdruck bringen, zu den gesundheitsbezogenen Angaben. Diese dürfen nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind.
Zudem dürfen sie weder falsch, mehrdeutig oder irreführend sein und müssen vom durchschnittlichen Verbraucher richtig verstanden werden.
Zu Detox auf gemischten Kräutertees stellte zuletzt der BGH mit einem Hinweisbeschluss folgendes klar:
- „Detox“ stellt eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe dar.
- „Detox“ wird von Verbrauchern im Sinne einer entschlackenden oder entgiftenden Wirkung verstanden.
- Gesundheitsbezogene Angaben müssen sich auf eine Substanz, einen Nährstoff oder ein Lebensmittel beziehen und nach der Gemeinschaftsliste dafür zugelassen sein.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Auf der Schauseite verspricht der Anbieter eine entgiftende Wirkung, die Kunden fälschlicherweise auf die beworbenen Früchte Heidelbeere und Aronia beziehen können. Der „Sternchenhinweis“ ist dagegen leicht zu übersehen. Die Aussage zu Vitamin C ist zwar zugelassen, der „Schutz der Zellen vor oxidativem Stress“ ist für Verbraucher aber vermutlich nicht gleichbedeutend mit einer Entgiftung des Körpers. Allenfalls gehen Verbraucher, die den Hinweis wahrnehmen, zusätzlich von einem Zellschutz durch Vitamin C aus.
Fazit:
Der Anbieter sollte den missverständlichen Produktnamen ändern.
Stellungnahme der Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG, Unkel/Rhein
(werbliche Aussagen durch die Redaktion entfernt)
Rabenhorst Detox* Smoothie ist ein Saft auf 8 Früchten mit Heidelbeere und Aronia. Er enthält viel fruchteigenes Vitamin C, das nachweislich die Zellen vor oxidativem Stress schützen kann. Wegen dieser Wirkung gegen oxidativen Stress darf der Saft „Detox“ heißen.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.