Rettergut Mixschokolade Dark Milk
Zusammenfassung
Der Produktname „Mixschokolade“ auf der Vorderseite und die Bezeichnung als Schokoladenkuvertüre auf der Rückseite stehen im Widerspruch. Es fehlen außerdem leicht auffindbare Informationen, was an der Schokolade „gerettet“ wurde. Der Anbieter sollte auf der Schauseite klar benennen, um welche Art von Schokolade es sich handelt und die wichtigsten Fakten zum Retten von Schokolade auf der Außenverpackung nennen.
Beschwerde
Auf der Schauseite steht „Mix-Schokolade“ Dark Milk mit 48 % Kakao. Auf der Rückseite heißt es aber „Schokoladenkuvertüre“. Das finde ich verwirrend. Es ist außerdem in der Einkaufssituation nicht nachvollziehbar, was an der Schokolade gerettet wurde. Für mehr Infos zu geretteter Schokolade wird nur auf die Website des Herstellers verwiesen. Dort findet man die Information an sehr umständlich zu erreichender Stelle. Oben links auf der Rückseite der Packung steht zwar „die ganze Story steht im Innentext“ - dazu musste ich aber die Verpackung zerstören was mich im Laden ja zum Kauf verpflichten würde.
Verbraucher aus Kleinostheim vom 11.01.2023
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die widersprüchlichen Bezeichnungen als „Mixschokolade“ und „Schokoladenkuvertüre“ verwirren. Es fehlen außerdem leicht auffindbare Informationen, was an der Schokolade „gerettet“ wurde.
Darum geht’s:
Auf der Vorderseite der Tafel ist der Produktname „Mixschokolade Dark Milk“ sowie der Zusatz „48 % Kakao“ aufgedruckt. Außerdem sind neben dem Markennamen „Rettergut“ mehrere Hinweise zu nachhaltiger Produktion zu sehen, darunter der Slogan „Stop Food Waste“. Auf der Rückseite ist neben anderen Pflichtkennzeichnungen wie der Zutatenliste und der Nährwerttabelle die Bezeichnung „Schokoladenkuvertüre“ zu finden. Außerdem sind der Slogan „Du förderst Wertschätzung“ sowie ein längerer Text unter der Überschrift „Respekt, der schmeckt“ aufgedruckt, der unter anderem den Satz „Dieses köstliche Mix-Produkt besteht nämlich aus mehreren Sorten Premium-Schokolade“ beinhaltet. Darüber befindet sich der Hinweis „Die ganze Story im Innentext“.
Nach dem Öffnen der Verpackung ist auf der Innenseite ein weiterer Text zu finden, der mehr zur Rettung der Schokolade erklärt.
Im Internetangebot ist im unteren Teil der Seite unter der Überschrift „Wie kann man denn Schokolade retten“ die Rettung detaillierter erklärt: Für die Schokolade wird eine Masse verwendet wird, die zwischen der Produktion zweier verschiedener Sorten Schokolade entsteht. Diese nicht sortenreine Masse wird normalerweise verworfen.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise indem dem Lebensmittel Eigenschaften zugeschrieben werden, die es nicht besitzt. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Kakaoverordnung regelt unter anderem die Bezeichnungen „Schokolade“, „Milchschokolade“ und „Kuvertüre“. Demnach muss eine Schokolade mindestens 35 Prozent Gesamtkakaotrockenmasse, davon mindestens 18 Prozent Kakaobutter und mindestens 14 Prozent fettfreie Kakaotrockenmasse enthalten. Eine Schokoladenkuvertüre muss mindestens 35 Prozent Gesamtkakaotrockenmasse, davon mindestens 31 Prozent Kakaobutter und mindestens 2,5 Prozent fettfreie Kakaotrockenmasse, enthalten. Sie beinhaltet also einen höheren Anteil an Kakaobutter und weniger fettfreie Trockenmasse.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Kennzeichnung als „Schokolade“ auf der Schauseite und die Bezeichnung als „Schokoladenkuvertüre“ auf der Rückseite ist verwirrend. Laut Kakaoverordnung unterscheiden sich Schokolade und Kuvertüre in der Zusammensetzung. Die plakative Nachhaltigkeitswerbung zur Rettung der Schokolade wird auf der Verpackung nicht ausreichend erklärt. Erst im Internet erfahren Verbraucher:innen mehr über die Produktionsweise der Schokolade.
Weiterhin ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Begriff „Dark Milk“ nicht eindeutig ist. Hier fehlt eine Erklärung zur Herstellung, wie sie im Internet zu finden ist, nämlich, dass es sich um ein Übergangsprodukt handelt.
Fazit:
Der Anbieter sollte auf der Schauseite klar benennen, um welche Art von Schokolade es sich handelt und die wichtigsten Fakten zum Retten von Schokolade auf der Außenverpackung nennen.
Stellungnahme der Dörrwerk GmbH, Berlin
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 27.01.2023 liegt bisher keine Antwort vor.