Das ärgert beim Einkauf:

Rewe Feine Welt Veganes Lemon Curd

Das Vegane Lemon Curd listet Sonnenblumenöl als Basis auf, obwohl nur eine minimale Menge davon in der Zitronencreme steckt.
getaeuscht

Rewe beschreibt das „Vegane Lemon Curd“ als eine „Vegane Zitronencreme auf Basis von Maismehl, Erbsenprotein und Sonnenblumenöl“. Tatsächlich stecken lediglich 0,03 Gramm Sonnenblumenöl in 100 Gramm Zitronencreme. Sonnenblumenöl als eine Basis der Creme zu bewerben passt nicht. Diese verschwindend geringe Menge ist unwesentlich für die Zitronencreme und kann in keiner Weise das in Lemon Curd klassischerweise enthaltene Butterfett ersetzen. Das Fett wurde aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht ersetzt, sondern weggelassen. Der Anbieter sollte auf die Bewerbung von Sonnenblumenöl als Basis für die vegane Zitronencreme verzichten.

Auf dem vorderseitigen Etikett steht: „Veganes Lemon Curd mit Zitronen aus Italien“ und „Auf Basis von Maismehl, Erbsenprotein und Sonnenblumenöl“.
In der Zutatenliste ist Sonnenblumenöl dann als letzte Zutat mit einem Anteil von 0,03 Prozent genannt!
Diesen Tropfen Sonnenblumenöl bräuchte man wohl nicht erwähnen. In dem ganzen 250-Gramm-Glas ist Sonnenblumenöl somit nur in Milligramm-Menge enthalten!!
Ich finde die Angabe auf dem Produkt sollte nicht auf Sonnenblumenöl hinweisen.
Verbraucherin aus Ingolstadt vom 16.04.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Sonnenblumenöl macht mit 0,03 Prozent den mengenmäßig den geringsten Anteil der Zutaten in dem „Veganen Lemon Curd“ aus. Dennoch führt der Anbieter Sonnenblumenöl als eine „Basis“ des Produkts auf, das normalerweise Butter als charakteristische Zutat enthält.

Darum geht’s:

Die Schauseite nennt das Produkt „Veganes Lemon Curd“. Neben dem Hinweis „mit Zitronen aus Italien“ beschreibt die Schauseite das vegane Produkt durch „Auf Basis von Maismehl, Erbsenprotein und Sonnenblumenöl“.
Die Etikettenseite bezeichnet das Produkt als “Vegane Zitronencreme auf Basis von Maismehl, Erbsenprotein und Sonnenblumenöl“ und listet neben „Wasser, Zucker, Zitronenpüree und Zitronensaft unter anderem die Zutaten 4,9 Prozent Maismehl, 0,7 Prozent hydrolysiertes Erbsenprotein, und 0,03 Prozent Sonnenblumenöl auf. Sonnenblumenöl macht als letzte aufgeführte Zutat den geringsten Mengenanteil im Produkt aus.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren legt die Verordnung fest, dass die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils im Zutatenverzeichnis aufzuführen sind.
Die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuchkommission für vegane und vegetarische Ersatz-Lebensmittel beschreiben die Kennzeichnung dieser Lebensmittel. Unter anderem soll bei solchen Produkten die maßgeblich ersetzende Zutat, beispielsweise durch den Wortlaut „mit Erbsenprotein“ oder „auf Sojabasis“ deutlich und gut lesbar im Hauptsichtfeld des Produkts erscheinen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Lemon Curd ist ein typischer britischer Brotaufstrich. Die klassischen Zutaten sind Eier, Butter, Zucker und Zitronen. Somit ist Fett neben Zitrone eine qualitätsbestimmende Zutat für Lemon Curd. Lebensmittelklarheit hat in einer Marktstichprobe die Zutaten elf verschiedener Angebote von Lemon Curd verglichen. Danach enthalten zwei Produkte Pflanzenöl und neun Produkte Butter als Fettkomponente. Der durchschnittliche Fettanteil von zehn erhobenen Produkten mit Mengenangabe des Fettes lag bei knapp 12 Prozent. Die in dem „Veganen Lemon Curd“ enthaltenen 0,03 Prozent Sonnenblumenöl sind im Vergleich dazu verschwindend gering. Sonnenblumenöl ist aus unserer Sicht keine qualitätsbestimmende und auch keine maßgeblich ersetzende Zutat in dem „Veganen Lemon Curd“. Die Angabe „auf Basis von […] Sonnenblumenöl“ kann daher einen falschen Eindruck vermitteln. Aus unserer Sicht wurde Fett als eine wesentliche Zutat nicht ersetzt, sondern weggelassen.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Bewerbung von Sonnenblumenöl als Basis für die vegane Zitronencreme verzichten.

Stellungnahme der Schwabenfrucht Konserven Vertriebs-GmbH, Paderborn

Den Grund der Beanstandung bedauern wir sehr.
Gerne informieren wir Sie darüber, dass wir die Reklamation zur weiteren Bearbeitung an unseren Handelskunden Rewe weitergeleitet haben.