Rocka Nutrition Veganes Proteinpulver
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Aufmachung und Darstellung der veganen Proteinpulver auf den Internetseiten des Anbieters legen nahe, dass die Produkte nur mit Steviolglycosiden gesüßt und die abgebildeten Zutaten (z. B. Schokoladenstückchen) oder zumindest Bestandteile daraus (Kakao) enthalten sind.
Der Anbieter hat die im Internet fehlende Zutatenliste ergänzt. Er hat außerdem zugesagt, den Hinweis „Mit Stevia gesüßt“ auf seinen Internetseiten sofort in „Mit Stevia u. a. gesüßt“ zu ändern, was erfolgt ist. Auch auf der Verpackung will er die „Deklaration in Zukunft noch klarer fassen“.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist die Angabe „Mit Stevia u. a. gesüßt“ für Verbraucher keine klare Information über die verwendeten Süßungsmittel, denn damit verschweigt der Hersteller nach wie vor die Sucralose. Bisher wurde die Lebensmittelverpackung nicht geändert und auf die Kritik, dass Lebensmittel abgebildet werden, die nicht vorhanden sind, reagierte der Hersteller nicht.
Beschwerde
Vorne dick auf der Verpackung sowie auf dem Internetauftritt steht "Gesüßt mit Stevia". Erst wenn man sich auch der Homepage lange durchklickt oder das Produkt in der Hand hält, sieht man, dass das Produkt in erster Linie mit dem künstlichen Süßstoff Sucralose gesüßt wird und der Süßstoff Steviolglykoside an letzter Stelle steht (Zutaten – Vegane Milchschokolade: 41 % Reisproteinkonzentrat, 41 % Erbsenproteinkonzentrat, Aroma, L-Leucin, L-Isoleucin, L-Valin, Verdickungsmittel Xanthan, Süßungsmittel Sucralose und Stevioglycoside). Auch sind auf der Verpackung je nach Sorte Himbeeren oder Schokolade abgebildet, die jedoch beide nicht enthalten sind, sondern nur das Aroma.
Verbraucherin aus Köln vom 25.06.2016
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Aufmachung und Darstellung derveganen Proteinpulver auf den Internetseiten des Anbieters legen nahe, dass die Produkte nur mit Steviolglycosiden gesüßt und die abgebildeten Zutaten (z. B. Schokoladenstückchen) oder zumindest Bestandteile daraus (Kakao)enthalten sind.
Darum geht’s:
Auf rockanutrition.de werden unter anderem vegane Proteinpulver verschiedener Geschmacksrichtungen zum Kauf angeboten. Auf der Schauseite der im Internet abgebildeten Verpackung und der realen Dose sind bei der Sorte „Vegan Milk Chocolate“ mehrere Schokoladenstücke abgebildet, die in eine braune, wie ein Schokoladengetränk erscheinende Flüssigkeit, fallen. Ein kleingedruckter Hinweis lautet: „Geschmack: Milchschokolade“. Das Pulver enthält jedoch weder Kakao noch Schokolade, lediglich ein nicht näher definiertes „Aroma“.
Weiterhin sind die wichtigsten Produkteigenschaften in Englisch aufgeführt, unter anderem „Stevia inside as sweetener“. Erst aus der Zutatenliste ist ersichtlich, dass das Pulver mit den Süßungsmitteln Sucralose und Steviolglycoside gesüßt ist.
Zudem ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass die Zutatenlisten für die auf der Website angebotenen Produkte zum Teil fehlen.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, z. B. die Zusammensetzung. Das gilt auch für die Werbung zu den Produkten.
Laut EU-Verordnung über Zusatzstoffe sind die süßen Inhaltsstoffe der Steviapflanze als Süßungsmittel zugelassen und in der Zutatenliste als „Süßungsmittel Steviolglycoside“ oder „Süßungsmittel E 960“ zu kennzeichnen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Abbildungen von Schokolade und einer braunen Flüssigkeit auf dem Produkt und im Internet können bei Verbrauchern die Erwartung wecken, dass auch Schokolade oder zumindest Kakao als Zutat im Pulver stecken, was nicht der Fall ist. Der Hinweis „Mit Stevia gesüßt“ legt außerdem nahe, dass nur das Süßungsmittel Steviolglycoside und keine weitere Zutat zum Süßen des Produktes verwendet wurden. Die kaufrelevanten Eigenschaften eines Produktes sollten für die meisten Verbraucher eines Landes verständlich sein. Bei in Deutschland angebotenen Produkten sollte die Kennzeichnung in deutscher Sprache sein.
Fazit:
Der Anbieter sollte auf dem Produkt und in der Beschreibung des Produktes auf seinen Internetseiten deutlich machen, dass nicht allein die Steviolglycoside das Produkt süßen. Auch die Aufmachung des realen und abgebildeten Produktes sollte nicht Bilder von auf Zutaten beinhalten, die nicht vorhanden sind.
Stellungnahme der Rocka Sports Nutrition GmbH, Berlin
Kurzfassung:
Die Angabe „STEVIA INSIDE“ ist wahr. Das Produkt enthält das Süßungsmittel aus der Stevia-Pflanze. Die Angabe heißt nicht, dass dies der einzige Süßstoff sei. Die Zutatenliste nennt den weiteren Süßstoff Sucralose. Eine Irreführung kann ausgeschlossen werden. Wir werden die Deklaration in Zukunft noch klarer fassen, um Irreführungen ganz zu vermeiden.
Die Verpackung ist nicht irreführend. Dort wird „Geschmack:…“ angegeben. Der EuGH verneint eine Irreführung, wenn sich die korrekte Zusammensetzung aus dem Zutatenverzeichnis ergibt. Unser Verzeichnis enthält keine Angabe von Schokolade/Himbeeren. Auch sonstige Irreführungsindizien fehlen auf der Verpackung.
In unserem Online-Shop unter rockanutrition.de waren bedingt durch einen IT-Fehler vorübergehend für kurze Zeit die Zutatenverzeichnisse einiger von uns angebotener Produkte nicht aufrufbar. Wir haben dies zwischenzeitlich behoben. Wir danken für den freundlichen Hinweis.
Ergebnis
Der Anbieter hat die im Internet fehlende Zutatenliste ergänzt. Er hat außerdem zugesagt, den Hinweis „Mit Stevia gesüßt“ auf seinen Internetseiten sofort in „Mit Stevia u. a. gesüßt“ zu ändern, was erfolgt ist. Auch auf der Verpackung will er die „Deklaration in Zukunft noch klarer fassen“.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist die Angabe „Mit Stevia u. a. gesüßt“ für Verbraucher keine klare Information über die verwendeten Süßungsmittel, denn damit verschweigt der Hersteller nach wie vor die Sucralose. Bisher wurde die Lebensmittelverpackung nicht geändert und auf die Kritik, dass Lebensmittel abgebildet werden, die nicht vorhanden sind, reagierte der Hersteller nicht.
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.