Das ärgert beim Einkauf:

Rosengarten Gemüse Cracker Fenchel Rosmarin

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Fenchel angepriesen, aber nur Fenchelsamen enthalten
getaeuscht

Die Aufmachung der Schauseite weist mit dem Produktnamen „Gemüse Cräcker“  und die Abbildung einer Fenchelknolle auf Gemüsefenchel als Zutat hin. Vom Fenchel ist jedoch lediglich der Samen als Gewürz im Produkt enthalten. Rosengarten sollte nicht durch Produktnamen und Abbildung auf Gemüsefenchel hinweisen, wenn er nicht als Zutat in den Cräckern steckt.

Ich möchte auf eine Packung „Gemüsecracker“ hinweisen, welche gar kein Gemüse enthalten, sondern Fenchelsamen und Rosmarin. Ein Foto eines Rosmarinzweiges und von Fenchelknollen sind allerdings auf der Verpackung zu sehen. Doch die Gemüsecracker bestehen vorwiegend aus Dinkel und enthalten gar kein Gemüse. Es sind also Dinkelwaffeln, wie es dann kleingedruckt auf der Rückseite über der Zutatenliste steht. Wieso steht das nicht vorne drauf? Das finde ich völlig irreführend und bin sehr verärgert.
Verbraucherin aus Berlin vom 09.09.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Waffeln stellen mit dem Produktnamen „Gemüse Cracker“ und der originalgetreuen Abbildung einer Fenchelknolle auf der Schauseite Fenchelgemüse als Zutat heraus. Von der Fenchelpflanze werden neben der Knolle auch die Samen als Gewürz für Lebensmittel und Speisen genutzt. Laut Zutatenliste auf der Rückseite stecken keine Bestandteile der Fenchelknolle, beispielsweise als Pulver, sondern elf Prozent gemahlene Fenchelsamen in den „Luftigen Dinkelwaffeln mit Rosmarin und Fenchel“

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher können aufgrund des Produktnamens und der naturgetreuen Abbildung auf der Schauseite Fenchelgemüse in den Waffeln erwarten. Wenn stattdessen lediglich Fenchelsamen im Produkt enthalten sind und auch ansonsten keinerlei Gemüse, kann ein falscher Eindruck über die Zusammensetzung der Waffeln entstehen.

Fazit:

Der Hersteller sollte mit Produktnamen und Aufmachung die tatsächlichen Zutaten widerspiegeln.

Stellungnahme der Minderleinsmühle GmbH & Co. KG, Neunkirchen

Kurzfassung:

Die Gemüsecracker Fenchel-Rosmarin erhalten durch die Fenchelsamen den Geschmack nach Fenchel. Fenchelsamen sind schwer erkennbar, daher wird ein ganzer Fenchel als Dekorbild abgebildet. Die Cracker sind Teil einer Produktreihe herzhafter Cracker mit Gemüsegeschmack. Die Produktbezeichnung auf der Rückseite benennt deutlich, dass es sich um „Luftige Dinkelwaffeln mit Rosmarin und Fenchel“ handelt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.