SchlossKüche Geflügel-Salat mit Ananas & Champignons
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
Gekauft haben wir Geflügelsalat mit Ananas und Champignons. Wir fühlen uns getäuscht, da mehr Sellerie als Ananas und Champignons verwendet wurden.
Verbraucherin aus Werder vom 16.03.2017
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Zusammenfassung:
Die Aufmachung der Schauseite weist durch Abbildung und Produktname auf die Zutaten Ananas und Champignons hin. Diese beiden Zutaten sind jedoch nur zu insgesamt sechs Prozent im Salat enthalten. Abbildungen und Produktnamen sollten nicht zu Fehlvorstellungen über die Zusammensetzung führen, sondern die tatsächliche Zusammensetzung realistisch widerspiegeln
Darum geht’s:
Der Produktname „Geflügel-Salat mit Ananas & Champignons“ ist in großer Schrift auf der Vorderseite der Packung aufgeführt. Die Abbildung zeigt in Großaufnahme Fleisch-, Ananasstücke und Champignonscheiben in nahezu gleichen Anteilen. Erst aus der Bezeichnung „Geflügel-Salat mit Sellerie, Ananas und Champignons“ und der Zutatenliste auf der Rückseite des Bechers erfährt der Verbraucher, dass Sellerie eine wesentliche Zutat im Salat ist. Die beworbenen Zutaten Ananas und Champignons machen zusammen nur sechs Prozent des Salates aus, während Sellerie zu 21 Prozent enthalten ist.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verbraucher können aufgrund des Produktnamens und der naturgetreuen Abbildung auf der Schauseite einen Salat mit einem angemessenen Anteil an Ananas und Champignons erwarten. Wenn tatsächlich mehr als dreimal so viel Sellerie wie Champignons und Ananas zusammen im Salat stecken, entspricht die Zusammensetzung des Feinkostsalats dieser Erwartung nicht.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Aufmachung der Schauseite der Rezeptur entsprechend gestalten und keine Zutaten durch Wort und Bild prominent hervorheben, die nur zu insgesamt sechs Prozent im Salat enthalten sind.
Stellungnahme der Füngers Feinkost GmbH & Co. KG, Oranienbaum
Aus unserer Sicht sollten Verbraucher auf der Schauseite die Zutaten sehen, die dem Salat seinen besonderen Geschmack und Charakter geben. Das sind hier die Zutaten Ananas und Champignons, hinter denen die in Salaten übliche Zutat Sellerie zurücktritt, auch wenn sie einen größeren Anteil ausmacht. Die genaue Zusammensetzung einschließlich der Mengenangaben kann der Zutatenliste auf der Rückseite des Produktes entnommen werden. Dort sind alle verpflichtenden Angaben laut Lebensmittelinformations-VO / VO (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt. Dazu gehört ebenfalls die beschreibende, verkehrsübliche Bezeichnung in welcher die Zutat Sellerie mit aufgeführt ist. Zur Zeit wird dieser Salat hinsichtlich seiner Rezeptur und damit auch Deklaration überarbeitet. Bei der Etikettenneuauflage werden wir Ihren Hinweis berücksichtigen.
Ergebnis
Der Hersteller kündigt an, den Kritikpunkt bei der nächsten Etikettenauflage zu berücksichtigen.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.