Schwartau „Pura“-Fruchtaufstrich
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Beim ersten Blick auf den Fruchtaufstrich wecken mehrere Hinweise und die Abbildung bei potenziellen Käufern den Eindruck, dass es sich bei den pura-Aufstrichen um Fruchtaufstriche handelt, die zu 100 Prozent aus Früchten bestehen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale wird Verbrauchern nicht ausreichend klar, dass lediglich 52 Prozent Frucht im Glas stecken und der Rest andere Zutaten wie Zucker in Form von Fruchtsüße und Zusatzstoffe sind, die aus Früchten hergestellt wurden.
Die Schwartauer Werke sollten die Aufmachung so wählen, dass Verbraucher klare Informationen über die Zusammensetzung erhalten.
Beschwerde
Auf der Vorderseite steht als Zusatz “Zutaten zu 100 % aus Früchten“. Ich bin davon ausgegangen, dass unter den Zutaten entsprechend nur Früchte aufgelistet sind. Der Zusatz ist zwar mit einem Sternchen versehen. Die Erklärung befindet sich aber auf der Rückseite des Glases: Mit Fruchtsüße aus Apfel- und Traubensaft. In der Einkaufshektik ist mir der Hinweis entgangen. Tatsächlich enthält das Produkt lediglich 52 g/100 g der jeweiligen Obstart.
Verbraucherin aus Göttingen vom 21.11.2018
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Darum geht’s:
Auf der Vorderseite des Fruchtaufstrichs steht unter der Fruchtabbildung in großer Schrift „pura“ und deutlich kleiner der Hinweis „Zutaten zu 100 %* aus Früchten“. Darunter ist die jeweilige Fruchtart genannt. Das Sternchen ist auf der Rückseite erklärt als „* Mit Fruchtsüße aus Apfel- und Traubensaft“. Tatsächlich stecken aber nur 52 Prozent der genannten Frucht, hier Himbeeren im Glas. Als weitere Zutaten nennt Schwartau Fruchtsüße aus Apfel- und Traubensaft sowie Aroniasaftkonzentrat, Pektin und Zitronensaftkonzentrat. Die Verbraucherin erwartet aufgrund der Produktaufmachung einen Fruchtaufstrich, der zu 100 Prozent aus Früchten besteht.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verbraucher haben das Recht auf klare und verständliche Produktkennzeichnung. Es ist üblich, dass auf Fruchtaufstrichen der Fruchtanteil auf der Schauseite steht, denn er ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal. Die Angabe „Zutaten zu 100 % aus Früchten *“ werden Konsumenten daher als Angabe des Fruchtanteils im Produkt verstehen. Dass fast die Hälfte des vermeintlich „reinen“ Himbeer-Produkts aus Zucker in Form von Fruchtsüße besteht, ist unserer Meinung nach für Verbraucher nicht verständlich. Außerdem steckt mit Pektin ein Zusatzstoff im Aufstrich, der zwar aus Äpfeln isoliert wurde, mit der ursprünglichen Frucht aber nicht mehr viel gemein hat.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Aufmachung so wählen, dass Verbraucher klare Informationen über die Zusammensetzung erhalten.
Stellungnahme der Schwartau Werke GmbH & Co. KG, Bad Schwartau
Der Anbieter verzichtet auf eine Stellungnahme.
Ergebnis
Der Verbraucherzentrale liegt die Information des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) vor, dass Schwartau die Produktlinie einstellt. Spätestens im Herbst 2019 sollen die pura-Produkte aller Voraussicht nach nicht mehr im Markt vorhanden sein.
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.