Das ärgert beim Einkauf:

„Simply Sunny Premium Nuss-Mix“: Abbildung spricht für einen Mix aus Walnüssen und Cashewkernen

Tatsächlich stecken jeweils 25 Prozent Cashewkerne, Walnüsse, blanchierte Mandeln und Haselnüsse in der Tüte. Diese Zusammensetzung spiegelt das Bild auf der Verpackung nicht wider.
getaeuscht

Die Verpackung des Premium Nuss-Mixes zeigt eine Mischung von Nüssen und Kernen, die auf den ersten Blick aus Cashewkernen und Walnüssen besteht. Die Zutatenliste führt Cashewkerne, Walnüsse, Haselnüsse und Mandeln zu gleichen Teilen auf. 
Die Märsch Import-Handels GmbH sollte eine Abbildung wählen, die die enthaltenen Nuss- und Kernarten in den vorhandenen Mengenverhältnissen zeigt.
 

Diese Nussmischung von Penny ist irreführend, denn auf dem Bild ist keine einzige Haselnuss zu sehen (Anmerkung der Redaktion: Sehr unscheinbar sind drei Haselnüsse auf dem Foto zu sehen). Allerdings sind 25 % Haselnüsse enthalten, wie man auf der kleingedruckten Zutatenliste lesen kann (die man sich aber beim schnellen Einkauf nicht durchliest).
Ich bin, wie viele andere auch, allergisch gegen Haselnüsse, was bedeutet, dass ich 25 % der Packung in die Tonne kloppen kann. 
Verbraucherin aus Hamburg vom 04.07.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Abbildung auf der Verpackung weicht stark von der tatsächlichen Zusammensetzung der Nussmischung ab. Das kann zu Fehlkäufen führen.

Darum geht’s:

Die Abbildung auf der Schauseite des Premium Nuss-Mixes zeigt auf den ersten Blick scheinbar in etwa gleiche Anteile von Cashewkernen und Walnüssen. Wer die Details betrachtet, erkennt etwa 14 Cashewkerne, zwölf Walnüsse, drei Haselnüsse und vier blanchierte Mandeln. Laut Zutatenliste stecken die vier Nuss- bzw. Kernarten mit jeweils 25 Prozent in der Mischung. Diese Zusammensetzung spiegelt die Verpackungsabbildung nicht wider. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wer Walnüsse und Cashews gerne mag, kann bei der Simply Sunny Nussmischung eine Enttäuschung erleben. Das sollte nicht sein. . Viele Verbraucher:innen richten ihre Kaufentscheidung nach Bildern auf der Verpackung und schauen nicht sofort in die Zutatenliste. Daher sollten solche Abbildungen realistisch sein und in diesem Fall nicht nur alle enthaltenen Nuss- und Kernarten zeigen, sondern ihre ungefähren Anteile in der Mischung. Hier sollte die Firma nachbessern. 

Fazit:

Die Märsch Import-Handels GmbH sollte eine Abbildung wählen, die die enthaltenen Nuss- und Kernarten in den vorhandenen Mengenverhältnissen zeigt. 

Stellungnahme der Märsch Importhandels-GmbH, Ulm

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Herstellerfirma argumentiert, die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, EU-Verordnung Nr. 1169/2011) schreibe vor, dass Nüsse, die auf der Verpackung abgebildet sind, auch enthalten sein müssen. Dies sei der Fall. Auch seien alle gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Zutatenliste (Reihenfolge, Lesbarkeit, spezifische Benennung, Kennzeichnung von Allergenen) erfüllt und man könne von Endverbrauchern erwarten, dass sie die Zutatenliste lesen.