Das ärgert beim Einkauf:

Snatt’s Hummus Basilikum und Petersilie

Der Produktname „Hummus“ lässt nicht erwarten, dass das Produkt überwiegend aus Reismehl besteht.
getaeuscht

Der Produktname „Hummus“ in Zusammenhang mit den Abbildungen lässt erwarten, dass Kichererbsen der Hauptbestandteil der Snacks sind. Dass das Produkt überwiegend aus Reismehl besteht, ist nicht zu erwarten.  
Der Hersteller sollte einen anderen Produktnamen wählen, der schon auf der Schauseite deutlich macht, woraus der Snack im Wesentlichen besteht.

Das Produkt trägt den Namen "Hummus" und auf der Verpackung sind auch deutlich Kichererbsen abgebildet. Wenn man aber auf die Zutatenliste schaut bzw. auf die Produktbezeichnung, dann steht da "gepuffter Reissnack mit Kichererbsenmehl, Basilikum- und Petersiliengeschmack. In der Zutatenliste sind dann aufgeführt 39% Reismehl und 26% Kichererbsenmehl. Ich finde, dass das mit Hummus oder direkt mit Kichererbsen kaum etwas zu tun hat. Ich habe dieses Produkt bloß wegen dem "Hummus" gekauft.
Verbraucherin aus Neuenbürg vom 09.01.2023
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname „Hummus“ in Zusammenhang mit den Abbildungen vermittelt eine andere Zusammensetzung des Snacks. Der Hersteller sollte einen anderen Produktnamen wählen. 

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Tüte sind außer dem Produktnamen „Hummus Basilikum und Petersilie“ die enthaltenen Knabberstäbchen sowie verschiedene Zutaten abgebildet. Es lassen sich Kichererbsen, Zwiebeln, Basilikum und Petersilie erkennen, daneben ein Schälchen mit einem nicht näher definierbaren Mehl. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet "Gepuffter Reissnack mit Kichererbsenmehl, Basilikum- und Petersiliengeschmack“. Das Zutatenverzeichnis darunter listet an erster Stelle „Reismehl (39 %)“ auf, dahinter „Kichererbsenmehl (26 %)“ sowie weitere Zutaten.  

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unter Hummus wird im Allgemeinen ein Aufstrich verstanden, der im Wesentlichen aus Kichererbsenpüree besteht. Der Produktname „Hummus“ in Zusammenhang mit den Abbildungen lässt daher ein Produkt erwarten, das überwiegend aus Kichererbsen besteht. Er passt nicht zu einem Snack, dessen Hauptzutat Reismehl ist.

Fazit:

Der Hersteller sollte einen anderen Produktnamen wählen, der schon auf der Schauseite deutlich macht, woraus der Snack im Wesentlichen besteht.

Stellungnahme der Grefusa SL, Spanien

Kurzfassung:

"Hummus" ist ein Produktname, keine Beschreibung. Die Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels ist eindeutig: "Gepuffter Reissnack mit Kichererbsenmehl Basilikum und Petersiliengeschmack". Zusätzlich liefert die Zutatenliste den prozentualen Anteil von Kichererbsen in der Rezeptur. Die Grefusa-Kennzeichnung erfüllt die europäischen gesetzlichen Anforderungen, die durch ein akkreditiertes Labor geprüft wurde. Wir werden das Feedback dennoch in der nächsten Neugestaltung des Produktes einbeziehen.