Das ärgert beim Einkauf:

Solevita Heidelbeere & Cranberry & Johannisbeere Direktsaft

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Enttäuschend: Saft enthält hauptsächlich Apfel und weiße Traube statt Heidelbeeren, Cranberries und Johannisbeeren.
getaeuscht

Die Sortenbezeichnung weist auf eine Fruchtsaftmischung aus Heidelbeeren, Cranberries und Johannisbeeren hin. Tatsächlich besteht der Saft jedoch aus mehr als 80 Prozent Apfel und Traube.

Die auf der Schauseite genannten und abgebildeten Früchte sollten die tatsächliche Zusammensetzung sowie die Mengenverhältnisse der Früchte im Saft widerspiegeln.

Ich möchte das Produkt Solevita, Heidelbeere, Cranberry und Johannisbeere Direktsaft melden.
Zutaten: 65 % Apfelsaft, 16 % Traubensaft , 6,5 % schwarzer Johannisbeersaft, 5 % Birnenmark, 5 % Heidelbeermark, 2,5 % Cranberrymark. Ein Liter kostet 1,79 €. Ich finde, das ist sehr teurer Apfelsaft, der aber nicht als solcher deklariert wird.
Verbraucher aus Bad Hersfeld vom 07.02.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Sortenbezeichnung weist auf eine Fruchtsaftmischung aus Heidelbeeren, Cranberries und Johannisbeeren hin. Tatsächlich besteht der Saft jedoch aus mehr als 80 Prozent Apfel und Traube.

Darum geht’s:

Die Schauseite nennt das Getränk „Heidelbeere & Cranberry & Johannisbeere Direktsaft“. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet hingegen „Apfel-Traube-schwarzer Johannisbeer-Birnen-Heidelbeer-Cranberrysaft“. Eine Abbildung zeigt neben diesen Früchten zusätzlich Apfel und Traube. Die Größenverhältnisse der abgebildeten Früchte entsprechen nicht der Realität und nicht den Anteilen im Saft. So ist beispielsweise die Heidelbeere größer als der Apfel dargestellt. Apfel ist mit 65 Prozent die Hauptzutat des Saftes, während die Zutatenliste Heidelbeere mit fünf Prozent an vorletzter Stelle auflistet.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

In den Leitsätzen für Fruchtsäfte steht unter anderem, dass Fruchtabbildungen nicht im Widerspruch zur Zusammensetzung stehen sollen. Sofern kein Widerspruch besteht, kann auf die Abbildung mengenmäßig oder geschmacklich nicht relevanter Früchte verzichtet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher, die einen „Heidelbeere & Cranberry & Johannisbeere Direktsaft“ kaufen, rechnen nicht mit einem Saft, der zu 81 Prozent aus Apfel und weißer Traube besteht. Die Darstellung auf der Schauseite weicht daher deutlich von der tatsächlichen Zusammensetzung ab.

Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Hersteller die Heidelbeere und die Cranberry überdimensional und im Vordergrund abbildet, was denm tatsächlichen Anteilen von fünf zweieinhalb Prozent widerspricht.

Fazit:

Die auf der Schauseitegenannten und abgebildeten Früchte sollten die tatsächliche Zusammensetzung sowie die Mengenverhältnisse der Früchte im Saft widerspiegeln.

Stellungnahme der Niederrhein-Gold Tersteegen GmbH & Co. KG,

Kurzfassung:

Mit der Bezeichnung „Heidelbeere & Cranberry & Johannisbeere“ werden die geschmacksprägenden Früchte angegeben, was entscheidend ist für die Kaufentscheidung. Abgebildet sind alle enthaltenen Früchte der Größe nach gemäß ihrer Geschmacksintensität (Heidelbeere schmeckt trotz geringem Anteil am intensivsten). Das Zutatenverzeichnis gibt Auskunft über die jeweiligen Anteile der enthaltenen Früchte.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.