Spilker Brühwurst Pastete aus Truthahn-, Hähnchen- und Rindfleisch, ehemals Imitierte Truthahn-Wildpastete
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
Trotz der Bezeichnung "Wildpastete" befindet sich kein bisschen Wild im Produkt. Die Bezeichnung ist für mich absolut irreführend.
Verbraucher aus Henstedt vom 20.10.2016
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbraucherbeschwerde:
Zusammenfassung:
Entgegen dem Produktnamen „Imitierte Truthahn-Wildpastete“ enthält die Wurst weder Bestandteile von „Wild“ noch wird die zusätzliche Tierart Rind benannt. Die Zusammensetzung der Pastete bleibt für Käufer unklar. Der Hersteller sollte den Produktnamen und die Bezeichnung der Wurst den enthaltenen Zutaten anpassen.
Darum geht’s:
Bei der „Imitierten Truthahn-Wildpastete“ handelt es sich um eine Variante der so genannten Imitierten Wildpastete auf der Basis von Geflügelfleisch (konkret: Truthahnfleisch 50 %, Hähnchenfleisch 20 %, Hähnchenhaut 15 %). Die Einlage besteht aus in Rinderblut vorgegartem Geflügelfleisch.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, beispielsweise die Zusammensetzung.
In den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs für Fleisch und Fleischerzeugnissen ist die Imitierte Wildschweinpastete beschrieben. Danach handelt es sich um eine Pastete aus Rind- und/oder Schweinefleisch, die walnussgroße Stücke aus in Blut vorgekochtem Schweinefleisch enthält: Eine Beschreibung für die Bezeichnung „Imitierte Truthahn Wildpastete“ dagegen liegt nicht vor.
Nach den aktualisierten Leitsätzen vom 23.12.2015 dürfen Bezeichnungen, die auf eine bestimmte Tierart wie Truthahn hinweisen, nur dann verwendet werden, wenn das Fleischerzeugnis ausschließlich aus der genannten Tierart hergestellt wurde.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Nennung der Tierart „Truthahn“ in Kombination mit „Wild“ und „imitiert“ lässt offen, welche Tierart vorhanden ist und welche imitiert wurde. Ein Hinweis auf Hähnchenfleisch und Rinderblut findet sich nur im Zutatenverzeichnis.
Die vorliegende Bezeichnung ist für das Produkt aus unserer Sicht unzureichend.
Fazit:
Der Hersteller sollte den Produktnamen und die Bezeichnung der Wurst den enthaltenen Zutaten anpassen.
Stellungnahme der Spilker GmbH, Versmold
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 02.02.2018 liegt bisher keine Antwort vor.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Spilker GmbH am 04.01.2017 wegen täuschender Aufmachung der Wurst abgemahnt. Die daraufhin erfolgte Änderung hat den Täuschungsvorwurf aus Sicht des vzbv nicht beseitigt. Dieser hat daraufhin am 14.11.2017 erneut abgemahnt. Der Anbieter hat die Unterlassungserklärung am 22.12.2017 abgegeben und die Produktaufmachung wiederum geändert.
Ergebnis
Der Anbieter hat den Produktnamen und die Bezeichnung geändert. Im April 2018 hat die Verbraucherzentrale die Wurst mit der Bezeichnung „Brühwurst Pastete Truthahn-, Hähnchen- und Rindfleisch“ im Handel vorgefunden.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.