Das ärgert beim Einkauf:

Statt Saft steckt Sirup in der „JuiceBox“

Der Produktname „JuiceBox“ weist auf Saft hin, obwohl es sich gerade nicht um 100-prozentigen Saft, sondern ein aromatisiertes Getränkekonzentrat handelt.
getaeuscht

Die JuiceBox GmbH bezeichnet ihre Getränkeangebote auf juice-box.at als „JuiceBox“, übersetzt Saft-Box. Erst beim Runterscrollen auf der Angebotsseite wird in der Beschreibung und der geöffneten Zutatenliste klar, dass in den Kartons kein Fruchtsaft, sondern ein Getränkekonzentrat zum Verdünnen mit Wasser steckt, das gegebenenfalls sogar noch nicht einmal Fruchtsaft als Zutat enthält.  
Die JuiceBox GmbH sollte einen anderen Produktnamen für ihre Getränke wählen und auf den ersten Blick darauf hinweisen, dass es sich um ein Getränkekonzentrat für ein Erfrischungsgetränk handelt.

Konkret wird hier schon im Namen mit "Juice", also Saft geworben. Im Getränk selbst ist aber gar kein Saft enthalten. Wenn ich im Laden eine Juicebox kaufen würde, dann würde ich von 100 % Fruchtsaft ausgehen, denn nur mit 100 % Fruchtgehalt ist es Saft.
Verbraucher aus Augsburg vom 21.05.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Das geht gar nicht: Der Anbieter ignoriert den Grundsatz „Wo Saft draufsteht, muss 100 Prozent Fruchtsaft drin sein“ und bezeichnet sein Getränkekonzentrat im Karton als JuiceBox.

Darum geht’s:

Auf der Internetseite Juice-box.at bietet die JuiceBox GmbH in 2-Liter-Kartons mit Zapfhahn Getränke mit dem Namen JuiceBox in verschiedenen Sorten an. Die beim Angebot im Bildschirmfenster sichtbaren Hinweise informieren nicht näher über die Art des Getränkes. Erst nach weiteren Informationen zu Vorteilen des Produktes, dem Ersatz von Plastikflaschen und einer Sortenübersicht folgt eine Gebrauchsanleitung, in der das Getränk als Sirup bezeichnet wird. „Durch Klicken auf den Hinweis „Alle Angaben zu Inhaltsstoffen und Nährwerten“ geht ein Fenster mit der Bezeichnung „Getränkekonzentrat für ein kalorienarmes Erfrischungsgetränk mit Tee-Pfirsich Geschmack“, der Zutatenliste und der Nährwerttabelle auf. Dann erkennen Kaufinteressierte, dass je nach Sorte keinerlei Fruchtsaft vorhanden ist oder ein Saftkonzentrat als eine von vielen Zutaten auftaucht.

Das ist geregelt: 

Nach der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung muss ein als „Fruchtsaft“ bezeichnetes Getränk einen Fruchtsaftanteil von 100 Prozent aufweisen.
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Nährwerte. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Nährwertangaben müssen sich laut der LMIV üblicherweise auf 100 Milliliter oder 100 Gramm des Produktes beziehen. Wenn das Lebensmittel allerdings ausreichend genau über die Zubereitungsweise informiert, genügt es, Nährwerte auf das verbrauchsfertige Lebensmittel, beispielsweise auf das trinkfertige Getränk, zu beziehen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Dies Getränkekonzentrat hat nichts mit Saft zu tun und sollte Saft – oder „Juice“ – nicht im Produktnamen erwähnen. Es gibt am Markt eine Fülle von Getränkeangeboten mit ganz unterschiedlichen Fruchtsaftgehalten. Nur für Fruchtsaft und Fruchtnektar gibt es gesetzliche Regelungen zur Zusammensetzung. Den Begriff „Juice“ für Getränke zu verwenden, die gerade nicht der gesetzlichen Definition für Fruchtsaft entsprechen und allenfalls eine kleine Menge Fruchtsaftkonzentrat als eine von vielen Zutaten enthalten, ist inakzeptabel.

Weiterhin ist der Redaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Anbieterfirma die Nährwerte nicht auf 100 Milliliter des Getränkekonzentrates bezieht, sondern auf 100 Milliliter des damit zubereiteten Fertiggetränks. Sirupe können nach Geschmacksvorlieben der Verbraucher:innen unterschiedlich stark verdünnt und auch für andere Zwecke verwendet werden, zum Beispiel Mischgetränke und Cocktails. Die Firma sollte die Nährwerte daher zusätzlich für 100 Milliliter des Getränkekonzentrates angeben.

Fazit:

Die JuiceBox GmbH sollte einen anderen Produktnamen wählen und auf den ersten Blick darauf hinweisen, dass es sich um ein Getränkekonzentrat für Erfrischungsgetränke handelt.

Stellungnahme der JuiceBox GmbH, Graz/Österreich

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 28.05.2024 liegt keine Antwort vor.