Das hat Lebensmittelklarheit erreicht:

„Super-Wurzel Astralagus“ nicht mehr im Angebot

Aus dem Sortiment genommen: Die Firma Neosupps bewarb Astralagus als „Super-Wurzel“ und als wirksames Mittel bei immer wiederkehrenden Infekten.
Entfernt

Mit Aussagen wie „echte Super-Wurzel“ und „als wirksames Mittel bei Erkältungen, immer wiederkehrenden Infekten und bei genereller Schwäche“ warb der Anbieter für das Nahrungsergänzungsmittel Astralagus. Bei einigen Aussagen handelte es sich nach Ansicht von Lebensmittelklarheit um gesundheitsbezogene Angaben. Andere waren als verbotene krankheitsbezogene Aussagen zu werten.
Der Online-Händler hat nach einer Abmahnung das Produktangebot aus dem Shop entfernt.

Ich war sehr neugierig auf das Produkt „Astralagus“ und habe mir viel davon erhofft, da es vom Hersteller als eine „Super-Wurzel“ beschrieben wird, die dem Körper hilft, sich emotionalem und mentalem Stress anzupassen. Diese Wirkung ist bei mir überhaupt nicht eingetreten, ich habe absolut keinen Unterschied bemerkt, dabei verspricht es aber, dass das Produkt dabei hilft. Vor allem jetzt im Winter habe ich häufiger Erkältungen und habe nichts von dem versprochenen „Immunsystem-Boost“ feststellen können.
Verbraucher aus Essen vom 14.02.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Anbieter bewirbt das Produkt mit krankheitsbezogenen Aussagen. Diese sind für Lebensmittel nicht erlaubt. Daher sollte die Werbung unterbleiben.

Darum geht’s:

Auf neosupps.com bewirbt der Anbieter die Kapsel „Astralagus“ unter anderem mit folgenden Aussagen:

  • Diese Heilpflanze ist eine echte Super-Wurzel.
  • Astralagus stimuliert das Immunsystem und wird deshalb als wirksames Mittel bei Erkältungen, immer wiederkehrenden Infekten und bei genereller Schwäche eingenommen.
  • Du brauchst auch einen Immunsystem-Boost? Dann beginne jetzt mit der Einnahme von Astragalus!“ 

Das Produkt besteht zu 74 Prozent aus chinesischem Tragant-Wurzelextrakt (Astralagus membranaceus).

Das ist geregelt:

Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zugeschrieben werden, die nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind. Außerdem dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
Die Health-Claims Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln, sowie solche Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogene Angaben sind danach verboten, sofern sie nicht in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbeaussagen vermitteln insgesamt den Eindruck, das Mittel helfe gegen Erkältungen und bei „immer wiederkehrenden Infekten“. Krankheitsbezogene Aussagen zu Erkältungen und wiederkehrenden Infekten sind für Lebensmittel nicht erlaubt. Daher sollte diese Art der Werbung unterbleiben.

Fazit:

Der Anbieter sollte die krankheitsbezogenen Aussagen entfernen.

Stellungnahme der Neosupps GmbH, Hamburg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 27.02.2023 hat der Anbieter bisher nicht reagiert.

Ergebnis

Der Online-Händler hat das Produktangebot aus dem Shop entfernt.