„Super-Wurzel Astralagus“ nicht mehr im Angebot
Zusammenfassung
Mit Aussagen wie „echte Super-Wurzel“ und „als wirksames Mittel bei Erkältungen, immer wiederkehrenden Infekten und bei genereller Schwäche“ warb der Anbieter für das Nahrungsergänzungsmittel Astralagus. Bei einigen Aussagen handelte es sich nach Ansicht von Lebensmittelklarheit um gesundheitsbezogene Angaben. Andere waren als verbotene krankheitsbezogene Aussagen zu werten.
Der Online-Händler hat nach einer Abmahnung das Produktangebot aus dem Shop entfernt.
Beschwerde
Ich war sehr neugierig auf das Produkt „Astralagus“ und habe mir viel davon erhofft, da es vom Hersteller als eine „Super-Wurzel“ beschrieben wird, die dem Körper hilft, sich emotionalem und mentalem Stress anzupassen. Diese Wirkung ist bei mir überhaupt nicht eingetreten, ich habe absolut keinen Unterschied bemerkt, dabei verspricht es aber, dass das Produkt dabei hilft. Vor allem jetzt im Winter habe ich häufiger Erkältungen und habe nichts von dem versprochenen „Immunsystem-Boost“ feststellen können.
Verbraucher aus Essen vom 14.02.2022
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Anbieter bewirbt das Produkt mit krankheitsbezogenen Aussagen. Diese sind für Lebensmittel nicht erlaubt. Daher sollte die Werbung unterbleiben.
Darum geht’s:
Auf neosupps.com bewirbt der Anbieter die Kapsel „Astralagus“ unter anderem mit folgenden Aussagen:
- Diese Heilpflanze ist eine echte Super-Wurzel.
- Astralagus stimuliert das Immunsystem und wird deshalb als wirksames Mittel bei Erkältungen, immer wiederkehrenden Infekten und bei genereller Schwäche eingenommen.
- Du brauchst auch einen Immunsystem-Boost? Dann beginne jetzt mit der Einnahme von Astragalus!“
Das Produkt besteht zu 74 Prozent aus chinesischem Tragant-Wurzelextrakt (Astralagus membranaceus).
Das ist geregelt:
Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zugeschrieben werden, die nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind. Außerdem dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
Die Health-Claims Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln, sowie solche Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogene Angaben sind danach verboten, sofern sie nicht in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Werbeaussagen vermitteln insgesamt den Eindruck, das Mittel helfe gegen Erkältungen und bei „immer wiederkehrenden Infekten“. Krankheitsbezogene Aussagen zu Erkältungen und wiederkehrenden Infekten sind für Lebensmittel nicht erlaubt. Daher sollte diese Art der Werbung unterbleiben.
Fazit:
Der Anbieter sollte die krankheitsbezogenen Aussagen entfernen.
Stellungnahme der Neosupps GmbH, Hamburg
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 27.02.2023 hat der Anbieter bisher nicht reagiert.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter am 18.08.2022 wegen unzulässiger gesundheits- und krankheitsbezogener Angaben auf der Website abgemahnt. Die Neosupps GmbH hat am 27.09.2022 die Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, nicht länger mit den kritisierten Aussagen für das Produkt zu werben.
Ergebnis
Der Online-Händler hat das Produktangebot aus dem Shop entfernt.