Surf Naturell Apfel und Schwarze Johannisbeere ehemals Surf Naturell Schwarze Johannisbeere
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Durch die optische Darstellung und die Sortenbezeichnung „Naturell Schwarze Johannisbeere“ können Verbraucher erwarten, dass schwarzer Johannisbeersaft im Wesentlichen den Charakter des Getränkes bestimmt. Tatsächlich ist das Getränk nicht naturell im Sinne einer Schorle aus Saft und Wasser. In der Flasche steckt ein Erfrischungsgetränk, dass nur 2 % Schwarzen Johannisbeersaft und stattdessen Apfelsaft, Zucker, Süßungsmittel, Aroma und färbendes Pflanzenkonzentrat enthält.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite offenlegen, dass es sich um ein aromatisiertes und mit Pflanzensaft eingefärbtes Erfrischungsgetränk mit nur 2 % Johannisbeeranteil handelt.
Beschwerde
Das Etikett wirbt mit 12 % Frucht, einem Bild von Johannisbeeren und der Bezeichnung "schwarze Johannisbeere". Im Getränk sind aber 10 % Apfelsaft und 2 % schwarze Johannisbeere!
Verbraucher aus Mergentheim vom 23.01.2014
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:
Darum geht’s:
Das Getränk wird auf der Frontseite als „Naturell“ und die Sorte als „Schwarze Johannisbeere“ bezeichnet. Abgebildet sind vordergründig schwarze Johannisbeeren und dahinter ein Apfel. Nur auf der Rückseite kann der Kunde eine genauere Beschreibung des Produktes als: „Erfrischungsgetränk mit schwarzem Johannisbeergeschmack, mit einer Zuckerart und Süßungsmitteln.“ finden. Ebenfalls kann er erst aus der rückseitigen Zutatenliste entnehmen, dass 12 % Fruchtsaft aus 10 % Apfelsaft und nur 2 % Johannisbeersaft bestehen sowie ein färbendes Konzentrat aus Karotte und natürliches Aroma neben weiteren Zutaten im Getränk stecken.
Das ist geregelt:
Nach den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke muss der Fruchtsaft von abgebildeten Früchten mit Ausnahme von klaren Limonaden im Getränk enthalten sein, wenn die Verpackung naturgetreue Abbildungen der Früchte trägt. Das ist hier der Fall.
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und Aufmachung eines Lebensmittels unzulässig.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Auf der Hauptsichtseite des Getränks wird weder darauf hingewiesen, um welche Art von Getränk es sich handelt, noch, dass der überwiegende Anteil der 12 % Fruchtgehalt vom Apfel und nur zwei Prozent aus schwarzen Johannisbeeren stammen. Ganz im Gegenteil steht in großer Schrift an erster Stelle des Produktnamens „Naturell“, so dass der Verbraucher davon ausgehen kann, dass Farbe und Geschmack hauptsächlich von schwarzen Johannisbeeren stammen und nicht mit Aroma und färbendem Konzentrat ein höherer Gehalt vorgetäuscht wurde. Das zugesetzte natürliche Aroma kann neben Früchten auch aus anderen tierischen oder pflanzlichen Substanzen mit Hilfe von Mikroorganismen gewonnen worden sein.
Fazit:
Bereits auf der Hauptsichtseite sollte deutlich sein, dass es sich um ein Erfrischungsgetränk handelt und in welchen Mengen die abgebildeten Früchte vorhanden sind. Außerdem sollte immer, unabhängig von der Art der Aromatisierung, der gut lesbare Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ auf der Hauptsichtseite stehen.
Stellungnahme der GHL NORIS Getränke GmbH, Neustadt/Aisch
Kurzfassung:
Bei „Surf Naturell Schwarze Johannisbeere“ handelt es sich um ein Erfrischungsgetränk, die geschmacksgebende Frucht ist schwarze Johannisbeere. Der Fruchtgehalt entspricht den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke. In der Zutatenliste ist die Zusammensetzung und der Gesamtgehalt von 12 % Fruchtsaft (schwarze Johannisbeere und Apfel) korrekt angegeben. Für die Bezeichnung kommt es auf die alleine geschmacksgebende Frucht schwarze Johannisbeere an. Der kritische und aufgeschlossene Verbraucher orientiert sich an der Zutatenliste.
Ergebnis
Im Rahmen eines Marktchecks 2016 haben wir eine Änderung des Produktes festgestellt. Der Anbieter hat die Aufmachung verbessert: Apfel ist nun an erster Stelle im Produktnamen enthalten und im Vordergrund abgebildet. Nach wie vor gibt es jedoch keinen Hinweis auf die Art des Getränkes und die Aromatisierung.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.