So haben Hersteller reagiert:

Tante Fanny Blätterteig mit Butter, ehemals Tante Fanny Butter-Blätterteig

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Statt „Frischer Butter-Blätterteig“ heißt es jetzt „Frischer Blätterteig mit Butter“ – das Produkt enthält mehr Palmfett und Rapsöl als Butter
Geändert

Ist die für Blätterteig qualitätsbestimmende Zutat Butter Teil des Produktnamens sind Missverständnisse über die Zusammensetzung verständlich. Eine Bezeichnung wie Blätterteig mit 15 % Butter kann diese bei der vorliegenden Rezeptur beispielsweise verhindern.

Das Produkt ist mit "Butter"-Blätterteig bezeichnet, obwohl an zweiter Stelle in der Zutatenliste pflanzliche Fette stehen und erst danach 15 % Butter. Das ist für mich eine Irreführung des Verbrauchers, der beim Erwerb von Butterblätterteig ein Produkt erwartet, dass nur mit Butter als Fett hergestellt wird.
Verbraucher aus Witten vom 29.05.2014

Darum geht’s:

„Tante Fanny“ strahlt dem Käufer mit traditioneller Küchenhaube auf der Schauseite entgegen. Neben dem Produktnamen sind ein Mehlsack, Weizenähren und eine Butterlocke abgebildet.

Die Zutatenliste nennt pflanzliche Fette und Öle (Palm, Raps) vor 15 % Butter.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind in der Werbung und Aufmachung eines Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Verwendung von Butter für Blätterteig ist genauso wie bei traditionellen Croissants aus Plunderteig ein wesentliches Qualitätskriterium. Butter bestimmt den Geschmack des Gebäcks und auch die Konsistenz. Die Verwendung speziell aufbereiteter pflanzlicher Fette ermöglicht das „Aufblasen“ des Teiges, das Gebäck hat meist weniger Masse.

Unserer Ansicht nach ist es nachvollziehbar bei der Betonung Butter-Blätterteig Blätterteig zu erwarten, der eben nicht mit pflanzlichen Fetten sondern stattdessen mit Butter hergestellt wurde.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Teig den Tatsachen entsprechend als Blätterteig mit 15 % Butter bezeichnen.

Stellungnahme der Tante Fanny Frischteig GmbH, Schwertberg/Österreich

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Der Frische Butter-Blätterteig befindet sich schon seit vielen Jahren im Verkauf; mit gegenständlicher Kennzeichnung in der Zutatenliste und entsprechendem lebensmittelrechtlichem Gutachten. Die Angabe 15 % Butter bezieht sich auf den Gesamtfettanteil der in der Nährwerttabelle mit ca. 30 g je 100 g angegeben ist. Die Tante Fanny Frischteig GmbH steht aktuell in Diskussion mit zwei staatlich autorisierten Untersuchungsanstalten, um die Kennzeichnung entsprechend zu prüfen. Etwaige erforderliche Änderungen sollen durchgeführt werden, um so auch aus Sicht des Unternehmens zu mehr „Lebensmittelklarheit“ beizutragen.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks 2016 haben wir eine Änderung des Produktes festgestellt. Der Anbieter hat den Produktnamen angepasst: Statt „Frischer Butter-Blätterteig“ heißt es jetzt „Frischer Blätterteig mit Butter“.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.