Thomy Ketchup aus 80 % Tomaten, 35 % weniger Zucker
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
Nestlé wirbt mit 35 % weniger Zucker. Gegenüber dem normalen Produkt (Thomy Ketchup aus 80 % Tomaten) fällt die Zuckerreduktion deutlich geringer aus. Meines Erachtens ist der „normale“ Ketchup von Thomy ein "herkömmlicher Ketchup".
Auch sollte überprüft werden, ob die Deklaration "zuckerreduziert" verwendet werden darf. Dafür muss ein bestimmter Prozentsatz an Zucker gegenüber einem Vergleichsprodukt reduziert sein. Und wenn Nestlé seinen Ketchup ohne Zuckerreduktion nicht als herkömmliches Produkt bezeichnet, dann müssen sie begründen warum.
Verbraucherin aus Hünstetten vom 03.11.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Zusammenfassung:
Der Anbieter wirbt auf der Schauseite prominent mit dem Schriftzug „35 % weniger Zucker*“. Gegenüber der nicht zuckerreduzierten Ketchup-Variante von Thomy ist der Zuckergehalt jedoch nur um 16 Prozent vermindert. Der Anbieter hat das Produkt nicht mit dem eigenen Vergleichsprodukt, sondern mit herkömmlichem Ketchup anderer Anbieter verglichen, das oft mehr als 22 Gramm Zucker pro 100 Gramm enthält. Verbraucher greifen unserer Ansicht nach aber zum Vergleich zuerst zum herkömmlichen Produkt des gleichen Anbieters und können sich durch die unstimmige Prozentzahl getäuscht sehen. Der Anbieter sollte daher auf die Werbung verzichten oder bereits auf der Schauseite bei der Prozentzahl konkret erläutern, womit er verglichen hat.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite ist unter dem Produktnamen der Hinweis „35 % weniger Zucker*“ aufgedruckt. In der Nährwerttabelle ist ein Zuckergehalt von 14,4 Gramm pro 100 Gramm aufgeführt. Unterhalb der Nährwerttabelle ist der Sternchenhinweis mit „35 % Zucker im Vergleich zu herkömmlichen Ketchups“ aufgelöst. Das nicht zuckerreduzierte Ketchup von Thomy enthält 17,2 Gramm Zucker pro 100 Gramm. Die Zuckerreduktion gegenüber diesem Produkt beträgt rund 16 Prozent.
Bei herkömmlichem Ketchup liegt der Zuckergehalt oft über 22 Gramm. Verglichen mit diesen Produkten enthält das Thomy Ketchup tatsächlich rund 35 Prozent weniger Zucker.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung des Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Unter welchen Voraussetzungen ein Lebensmittel nährwertbezogen werben darf, regelt die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (HCVO).
So ist die Angabe „zuckerreduziert“ sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, nur zulässig, wenn das Produkt mindestens 30 % weniger Zucker als ein vergleichbares Lebensmittel enthält.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Da der Anbieter zwei – auch optisch – sehr ähnliche Produkte anbietet, können Verbraucher aus unserer Sicht erwarten, dass sich die Werbeaussage „35 % weniger Zucker“ auf diese beiden Produkte und nicht auf Ketchups anderer Anbieter bezieht.
Fazit:
Der Anbieter sollte die Werbeaussage „35 % weniger Zucker“ entfernen oder bereits auf der Schauseite bei der Prozentzahl konkret erläutern, womit er verglichen hat.
Stellungnahme der Nestlé Deutschland AG, Frankfurt
Kurzfassung:
Aussagen zu einem reduzierten Zuckergehalt sind gesetzlich geregelt und nur zulässig, wenn mindestens 30 Prozent weniger Zucker enthalten ist, als im Durchschnitt der Produktkategorie. Unser Thomy Ketchup weniger Zucker enthält im Vergleich zur Produktkategorie Ketchups 35% weniger Zucker, weshalb wir darauf auf unserer Verpackung hinweisen dürfen.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.