Das ärgert beim Einkauf:

Trail Food kennzeichnet „Beef and Potato Stew“ widersprüchlich

Hefeextrakt und Verdickungsmittel sind als Zutaten auf der Verpackung, jedoch nicht im Online-Shop aufgeführt.
getaeuscht

Die Zutatenliste von „Beef and Potato Stew“ im Online-Shop Trailfood.eu stimmt nicht mit der Liste auf der Verpackung überein. Hefeextrakt und das Verdickungsmittel Xanthan sind als Zutaten auf der Verpackung, nicht aber im Online-Shop aufgeführt. Kaufinteressierte werden bei der Bestellung daher davon ausgehen, dass es sich um ein Gericht ohne Zusatzstoffe und geschmacksverstärkende Zutaten handelt, was offensichtlich nicht zutrifft. 
Die Anbieterfirma sollte auf einheitliche Angaben bei der Kennzeichnung achten, damit die Online-Kundschaft vor dem Einkauf sicher weiß, woraus das Lebensmittel besteht.

Auf der Seite trailfood.eu sind in der „Produktdeklaration“ kein Hefeextrakt sowie kein Verdickungsmittel angegeben. Auf dem gelieferten Produkt stehen diese Zutaten aber dann auf der Packung.
Verbraucher aus Delbrück vom 23.07.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die abweichende Kennzeichnung ist nicht akzeptabel. Verbraucher:innen können hierdurch ein Produkt mit Zutaten und Zusatzstoffen kaufen, was sie möglicherweise gerade vermeiden wollten. Der Anbieter sollte seine Angaben im Online-Shop und auf der Verpackung sorgfältiger prüfen. 

Darum geht’s:

Die Trail Food Company bietet einen Kartoffel-Rindfleisch-Eintopf „Beef and Potato Stew“ als gefriergetrocknetes Gericht im Online-Shop Trailfood.eu an. Der Online-Shop listet die Zutaten der Trockenware im Reiter „Produktdeklaration“ auf. Diese Zutatenliste weicht von der Zutatenliste auf der Verpackung ab. Die Liste auf der Verpackung führt „Hefeextrakt“ und das Verdickungsmittel „Xanthan“ auf, diese erscheinen jedoch nicht beim Online-Angebot. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung wie Zutaten und Nährwerte. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher:innen können sich beim Online-Kauf auf Trailfood.de nicht auf die Kennzeichnung verlassen. Gerade für Kaufinteressierte, die bestimmte Zusatzstoffe oder Zutaten wie Hefeextrakt vermeiden wollen oder müssen, kann die Zutatenliste bei der Bestellung entscheidend sein. Abweichende Angaben auf dem Produkt sind daher nicht nur ärgerlich, sondern auch inakzeptabel.
Zusätzlich sind Lebensmittelklarheit weitere Abweichungen bei der Kennzeichnung aufgefallen, beispielsweise bei der Kennzeichnung von Aroma und von den Nährwerten. Der Anbieter nimmt es offensichtlich nicht so genau bei der Umsetzung der Pflichtangaben.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte auf einheitliche Angaben bei der Kennzeichnung achten, damit die Online-Kundschaft vor dem Einkauf sicher weiß, woraus das Lebensmittel besteht.

Stellungnahme der Trail Food Company, Lynge (Dänemark)

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 13.8.2024 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Aktuell ist das Produkt „Beef and Potato Stew“ auf Trailfood.eu nicht im Angebot (Stand: 10.09.2024).