Das ärgert beim Einkauf:

Trotz gefülltem Sichtfenster ist etwa ein Drittel der Verpackung leer

Der Blick durch das gefüllte Sichtfenster des „Corny Haferkraft 4er Packs“ lässt erwarten, dass der essbare Anteil der Riegel mehr als zwei Drittel der Verpackung beträgt.
getaeuscht

Die Verpackung erweckt den Eindruck, dass der essbare Anteil der Riegel in etwa die Länge der Verpackung ausfüllt. Das ist nicht der Fall, da die einzelnen Riegel mit Luftraum in Folie verpackt sind. So rutschen die Riegel im Karton nur wenig hin und her und verursachen kaum Geräusch, das sonst ein Indiz für eine unvollständig gefüllte Verpackung ist.
Die Anbieterfirma sollte die Riegel so verpacken, dass kein falscher Eindruck über den essbaren Anteil entsteht. 

In der Packung "Corny Haferkraft zero Haselnuss" befinden sich 4 Riegel. Der Packungsinhalt besteht dabei zu einem Drittel aus reiner Luft. Die einzeln verpackten Riegel machen dabei, wenn sie ausgepackt sind, nur noch die Hälfte der Packungshöhe aus. Ein typischer Fall von Shrinkflation/Verpackungsbeschiss.
Verbraucher aus Hildesheim vom 24.07.2024

Die vier Riegel liegen mit Abstand im Sichtfenster. Das ist okay. Dass die Riegel aber viel kürzer sind als die Pappverpackung, hat man nicht gesehen. Ich habe die vier Riegel dann nochmal zusammengeschoben. Die äußere Verpackung ist dann nur zu 60 Prozent gefüllt.
Verbraucher aus Stolpen vom 13.03.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das gefüllte Sichtfenster und der auch beim Schütteln voll erscheinende Karton lassen nicht erahnen, dass die ausgepackten Riegel nur zwei Drittel der Länge des Kartons füllen.

Darum geht’s:

Der Pappkarton enthält vier Haferkraft-Riegel, von denen in einem Sichtfenster ein kleiner Ausschnitt zu sehen ist. Die Riegel sind einzeln in Folie verpackt. Die Folie ist länger als der Riegel und die Enden sind verschweißt, so dass sich in jedem Riegel ein Luftraum ergibt. Sie liegen mit etwas Abstand nebeneinander im Karton.
Wer die Packung in die Hand nimmt, kann die Riegel leicht von links nach rechts bewegen, aber nicht von oben nach unten. Die Füllmenge beträgt „140 g, 4 Riegel à 35 g“.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht über seine Eigenschaften täuschen. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Laut Eichgesetz müssen Fertigpackungen so gestaltet und befüllt sein, dass sie keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Das Sichtfenster vermittelt den Eindruck, dass die parallel angeordneten Riegel die gesamte Höhe der Verpackung ausfüllen. Da die Folienverpackung der einzelnen Riegel einen Luftraum aufweist, rutschen die Riegel in der Verpackung auch nicht auffallend hin und her. Dadurch weckt die Verpackungsgestaltung den Eindruck, die Riegel seien deutlich größer als sie tatsächlich sind. Das ist ein Ärgernis für Verbraucher:innen, wenn sie weniger Inhalt erhalten, als die Verpackungsaufmachung erwarten lässt.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte die Riegel so verpacken, dass kein falscher Eindruck über den essbaren Anteil entsteht. 

Stellungnahme der Schwartauer Werke GmbH & Co. KG, Bad Schwartau

Kurzfassung:

Bei der Herstellung unseres Produktes Corny Haferkraft halten wir uns streng an die lebensmittel-und verpackungsrechtlichen Vorschriften. Ein gewisser Spielraum beim maschinellen Einlegen der Riegel in die Faltschachteln ist erforderlich, damit die breiteren zackigen Enden der Riegelfolie nicht einreißen und um die weichen und verformbaren Riegel nicht zu beschädigen.