Das ärgert beim Einkauf:

Trotz Hinweis auf „Blaubeere“ steckt keine Blaubeere im Glas

Bei „Karls Monstertraum“ soll es sich um einen Fruchtaufstrich aus Äpfeln und Blaubeeren handeln. Doch die Zutatenliste zeigt ein einziges Durcheinander und die tatsächliche Zusammensetzung bleibt ein Rätsel.
getaeuscht

Der Fruchtaufstrichs „Karls Monstertraum“ weist auf die Früchte Apfel und Blaubeere hin. Für Apfel fehlt eine Mengenangabe und Blaubeeren sind nicht vorhanden. Die blaue Farbe stammt zudem von einem Farbstoff, der für Brautaufstriche aus Obst nicht erlaubt ist. Auch die Reihenfolge der Zutaten ist für das Produkt insgesamt nicht plausibel, wenn Aroma an zweiter Stelle vor den Äpfeln steht und Zitronensaft zu 100 Prozent vorkommen soll.
Der Hersteller sollte das Produkt klar und eindeutig benennen, die Reihenfolge der Zutaten anpassen und für hervorgehobene Zutaten die Mengen kennzeichnen. Er darf nur zugelassene Farbstoffe verwenden.
Im Online-Shop ist das Produkt nicht mehr im Angebot.

Ich habe mir die Zutatenliste des Produktes angeschaut und mir ist aufgefallen, dass der Farbstoff E 133 verwendet wird. Der ist aber doch eigentlich (zumindest lt. Wikipedia) nicht für Fruchtaufstriche zugelassen, sondern nur für andere Lebensmittelgruppen:
Meiner Meinung nach passt ein Fruchtaufstrich in keine der genannten Kategorien. Außerdem wird in der Zutatenliste das Aroma an zweiter Stelle hinter Zucker geführt. Bei den Verwendungsmengen von industriellem Aroma wage ich zu bezweifeln, dass diese Information korrekt ist. Es ist allerdings auch nicht nachvollziehbar, wie viel Apfel enthalten ist, da eine Prozentangabe fehlt, obwohl das Produkt ja „Apfel mit Blaubeer-Muffin-Spuk“ heißt.
Verbraucher aus Wismar vom 06.11.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Zutatenliste ist tatsächlich „gruselig“: Im Glas steckt ein gefärbter, blauer Aufstrich, dessen Zusammensetzung ein Rätsel ist. Denn die Zutaten scheinen wild durcheinander gewürfelt. Das hat mit einer informativen Kennzeichnung gar nichts mehr zu tun. 

Darum geht’s:

Auf der Schauseite des Glases steht großgedruckt „Monstertraum“ mit dem Zusatz „Apfel mit Blaubeer-Muffin-Spuk“. Im Online-Shop beschreibt der Händler das Produkt als „hausgemachten Fruchtaufstrich“ und „in strahlendem Blau“. Weitere Kennzeichen sind „ein unwiderstehlicher Geschmack von frischen Äpfeln und Blaubeer-Muffin-Spuk“.  
Die Zutaten führt der Anbieter im Shop in dieser Reihenfolge auf: „Zucker, Aroma, Apfel, Zitronensaft 100 %, E-133 Brillantblau FCF“. 
Es gibt keine Mengenkennzeichnung für Apfel und als Zutat taucht Blaubeere nicht auf.  

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Zutaten im Zutatenverzeichnis grundsätzlich in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angegeben werden. Des Weiteren schreibt die Verordnung vor, dass Zutaten, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt oder die durch Worte oder eine graphische Darstellung hervorgehoben werden, mit ihrem Mengenanteil anzugeben sind.
Laut Zusatzstoffverordnung ist der Farbstoff Brillantblau FCF nicht für den Einsatz in Brotaufstrichen aus Obst oder Gemüse zugelassen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Tatsächlich eine gruselige Kennzeichnung für einen Fruchtaufstrich: Fehlanzeige bei Blaubeeren, Aroma nach Zucker an zweiter Stelle und 100 Prozent Zitronensaft an vierter Stelle. Eine solche Zutatenliste ist eine Zumutung. Dazu kommt, dass der verwendete Farbstoff in einem Fruchtaufstrich nichts zu suchen hat.
Hier ist die gesamte Kennzeichnung vollständig zu überarbeiten.

Zusätzlich ist der Redaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass der Anbieter im Online-Shop den verpflichtenden Grundpreis nicht kennzeichnet.

Fazit:

Der Hersteller sollte das Produkt klar und eindeutig benennen, die Reihenfolge der Zutaten anpassen und für hervorgehobene Zutaten die Mengen kennzeichnen. Er darf nur zugelassene Farbstoffe verwenden.

Stellungnahme der Karls Tourismus GmbH, Rövershagen

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 12.11.2024 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Im Online-Shop ist das Produkt nicht mehr im Angebot.
Da es sich um ein Saisonprodukt handelt, wird Lebensmittelklarheit das Angebot im Herbst nochmal prüfen.