Übertriebene Werbung für Health+ L-Theanin entfernt
Zusammenfassung
Mit zahlreichen Aussagen zu positiven Auswirkungen auf die Gesundheit wie verbesserter Konzentration und Schlaffähigkeit sowie Entspannung und mentalem Wohlbefinden warb die Zec GmbH in ihrem Online–Shop für eine Kapsel mit L-Theanin. Sind Aussagen wissenschaftlich nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen, dürfen Anbieter nicht damit werben.
Der Händler hat nach einer Abmahnung die kritisierten Aussagen auf der Website entfernt.
Beschwerde
Ich möchte diese L-Theanin Kapseln melden. Das Produkt verspricht viele gesundheits- und krankheitsbezogene Dinge. Auf dem Etikett steht „geistige Ruhe“. L-Theanin soll (laut Produktbeschreibung) entspannen, Stress reduzieren, den Fokus fördern und Nebenwirkungen von Koffein (Bluthochdruck, innere Unruhe) reduzieren (Wortlaut der Website). Kann ein freiverkäufliches Supplement sowas gewährleisten??
Verbraucherin aus Lemgo vom 04.04.2022
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Der Anbieter wirbt mit zahlreichen gesundheitsbezogenen Aussagen für das Produkt. Diese sind für L-Theanin jedoch nicht zugelassen. Daher sollte die Werbung unterbleiben.
Darum geht’s:
Auf Zecplus.de bewirbt der Anbieter die Kapsel „Health+ L-Theanin“ unter anderem mit folgenden Aussagen:
- L-Theanin, das in den HEALTH+ Theanin-Kapseln mit einer Dosierung von 500 mg pro Kapsel enthalten ist, unterstützt die kognitive Leistungsfähigkeit, beeinflusst die Stimmung positiv und trägt zur inneren Ruhe und Entspannung bei.
- Zu den Vorteilen von L-Theanin zählen:
- es entspannt, ohne müde, träge & schläfrig zu werden
- es reduziert Stress & trägt zur Entspannung bei
- es fördert Fokus & Konzentration auf anstehende Aufgaben
- es steigert das mentale Wohlbefinden
- es verbessert die Schlafqualität
- es reduziert Nebenwirkungen von Koffein wie erhöhter Blutdruck, innere Unruhe oder allgemeines Unwohlsein
- es kann zur Diät unterstützend wirken
Das Produkt besteht aus der Kapselhülle und L-Theanin.
Das ist geregelt:
Die Health-Claims Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln, sowie solche Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogene Angaben sind danach verboten, sofern sie nicht den Anforderungen der HCVO entsprechen und in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind.
Für L-Theanin gibt es keine zugelassenen Claims in der Liste. Eingereichte Claims beispielsweise zu verbesserter Konzentration und Entspannung hat die Europäische Kommission EFSA abgelehnt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Mit den zahlreichen Werbeaussagen vermittelt der Anbieter umfassende positive Auswirkungen auf den Körper wie weniger Stress und eine verbesserte Konzentration und Schlaffähigkeit. Dabei handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben. Bisher gibt es jedoch keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen für den Inhaltsstoff L-Theanin.
Fazit:
Der Anbieter sollte die nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen entfernen.
Stellungnahme der Zec+ Nutrition GmbH & Co.KG, Saarburg
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 9.12.2022 hat der Anbieter bisher nicht reagiert.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter am 6.09.2022 wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben auf der Website abgemahnt. Die Zec+ Nutrition GmbH hat am 14.09.2022 die Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, nicht länger mit den kritisierten Aussagen für das Produkt zu werben.
Ergebnis
Die Firma Zec+ hat die kritisierten Aussagen beim Online-Angebot entfernt.