Unilever Botterram 2018
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der Name „Botterram“ und die Aufmachung des Streichfetts legen nahe, es handele sich um eine Butter aus Butterrahm. Selbst wenn Verbraucher den Hinweis „Mit wertvollem Rapsöl & bester Butter“ lesen, rechnen sie nicht mit einem Streichfett, das mehr pflanzliche Fette und Öle als Butter enthält. Erst die Zutatenliste nennt die tatsächliche Zusammensetzung. Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite die Anteile von Raps und Butter im Streichfett benennen.
Beschwerde
Durch die plattdeutsche Bezeichnung "botterram" wird der Eindruck vermittelt, es handele sich um Butter aus Butterrahm.
Verbraucher aus Handewitt vom 04.07.2018
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Die Schauseite zeigt im Vordergrund eine Kuh auf einer Weide und eine Rapspflanze. Im Hintergrund ist ein Rapsfeld zu sehen. Unterhalb des Produktnamens „Botterram“ erfolgt in deutlich kleinerer Schrift ein Hinweis „Mit wertvollem Rapsöl & bester Butter“. Das Produkt ist in einem für Butter typischen Folienziegel von 250 Gramm verpackt.
Die Verpackungsseiten beschreiben das Produkt als „Brotaufstrich mit Rapsöl und 25 % Butter“. Auf der Rückseite steht die Bezeichnung „Mischstreichfett 70 %, Fettanteil mit 70 % pflanzlichen Ölen und Fetten und 30 % Milchfett“ sowie die Zutatenliste. Sie listet „pflanzliche Öle und Fette (27 % Raps, Palm), 25 % Butter, Trinkwasser“ sowie weitere Zutaten auf.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
Die EU-Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation unterscheidet bei Streichfetten die Kategorien Milchfette, Fette und Mischfette. Danach besteht ein als „Mischstreichfett 70 %“ gekennzeichnetes Produkt aus einem Gemisch pflanzlicher und/oder tierischer Fette mit einem Fettgehalt von 70 Prozent. Der Gehalt an Milchfett muss zwischen 10 und 80 Prozent des Fettgehalts im Endprodukt betragen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Name „Botterram“, die für Butter typische Verpackungsart und die Abbildung der Kuh lassen aus unserer Sicht Butter erwarten. Dass Verbraucher das Produkt ohne die weitere Kennzeichnung zu lesen als Butter kaufen oder zumindest ein überwiegend aus Butter bestehendes Streichfett erwarten, können wir gut nachvollziehen. Einerseits ist der Hinweis „mit wertvollem Rapsöl und bester Butter“ nicht sehr auffallend, andererseits sagt er nichts über die Mengenverhältnisse von Raps und Butter im Produkt. Hinzu kommt, dass die Botterram als weiteres pflanzliches Fett eine erhebliche Menge Palmfett enthält, das auf der Schauseite nicht erwähnt wird.
Fazit:
Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite deutlich machen, dass es sich um ein Mischstreichfett aus Rapsöl, Palmfett und Butter handelt und die jeweiligen Anteile ergänzen.
Stellungnahme der Upfield Deutschland GmbH, Hamburg
Kurzfassung:
Wir sind darauf bedacht, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten und wollen unsere Verbraucher nicht täuschen. Der Fantasiebegriff „Botterram“ wird seit seiner ersten Einführung 1874 nicht mit klassischer Butter verbunden. Zudem setzt „Mit […] Butter“ denklogisch voraus, dass das Produkt keine reine Butter ist. Dies unterstreicht auch die großflächige Abbildung von Raps auf der Verpackung.
Ergebnis
Der Hersteller teilt mit, dass er kurzfristig keine Veranlassung sieht die Produktgestaltung zu verändern. Bei der Weiterentwicklung des Produkts werde die Rückmeldung jedoch berücksichtigt.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.