Das ärgert beim Einkauf:

Unilever Rama

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Informationen zur Bezeichnung und zum Fettgehalt kaum zu finden
getaeuscht

Den Fettgehalt der einstigen „Margarine Rama“ hat der Hersteller von 80 Prozent auf mittlerweile 60 Prozent reduziert, sodass dieses Produkt nun eine „Dreiviertelfettmargarine“ ist. Diese Information erfahren Verbraucher erst nach eingehender Betrachtung eines umfassenden Textblocks auf dem Becherrand, aus dem diese Produktbeschreibung optisch nicht hervorsticht. Der Hersteller sollte die Änderungen des Fettgehaltes und der Rezeptur „der altbekannten Margarine“ bereits auf der Schauseite des Bechers gut sichtbar deutlich machen. Nur so sind Fehlkäufe zu vermeiden.

Erst im Kleingedruckten auf der Behälterseite erfährt man, dass die Margarine eine Dreiviertelfettmargarine mit 60 % Fettgehalt ist. Die Aufmachung des Deckels gibt keinerlei Hinweis auf diesen Umstand.
Verbraucher aus Geesthacht vom 14.01.2019

Ich habe die Marke "Rama" gekauft, in dem blinden Glauben, es sei eine Margarine, zudem noch angereichert mit Omega 3- und Omega 6-Fettsäuren. [Anm. der Redaktion: Ist durch die Auswahl der Pflanzenöle enthalten.]
Zuhause stellte ich fest, dass die vermeintliche Margarine nur zu 60 % Fett (Raps und Palm) besteht. Der Rest ist: Buttermilch, Emulgatoren, Konservierungsstoff, usw. […] Ich finde nirgends, was "Rama" für ein Produkt ist.
Frau B. aus Altenberge vom 01.11.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Deckel des Margarinebechers zeigt in großer und markanter Schrift den Produktnamen „Rama“ und die Hinweise „mit hochwertigem Rapsöl aus Deutschland“ und „zum Streichen, Backen & Kochen“. Auf der Seite des Bechers steht ein großer Textblock mit diversen Informationen. Zwischen Zutatenliste, Herstelleranschrift, Nachhaltigkeitshinweisen, Packungsgröße und Kalorienangabe pro Portion steht hier auch die Bezeichnung „Dreiviertelfettmargarine 60 % Fett“. Da diese Information optisch nicht abgesetzt ist, fällt sie erst nach eingehender Betrachtung ins Auge.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
Die gemeinsame EU-Marktorganisationsverordnung für landwirtschaftliche Erzeugnisse beschreibt eine Margarine als ein aus pflanzlichen und/oder tierischen Fetten gewonnenes Erzeugnis mit einem Fettgehalt von mindestens 80 Prozent und weniger als 90 Prozent Fett.
Eine Dreiviertelfettmargarine ist danach ein Gemisch aus pflanzlichen und/oder tierischen Fetten mit einem Fettgehalt von mindestens 60 Prozent und höchstens 62 Prozent.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Von ursprünglich 80 Prozent Fett hat der Hersteller den Fettgehalt der „Rama“ auf 60 Prozent gesenkt. Dies hat auch Auswirkungen auf die erlaubte Bezeichnung des Produktes. So wurde aus der einstigen Margarine „Rama“ jetzt – mit nur noch 60 Prozent – eine Dreiviertelfettmargarine.
Für viele Verbraucher wird „Rama“ nach wie vor ein Name für eine Margarine sein. Auf dem Becher setzt der Anbieter wichtige Informationen wie die geänderte Bezeichnung und den Fettgehalt optisch nicht von den zahlreichen anderen Produktinformationen ab. Da die Bezeichnung schwer auffindbar ist, wird sie vielfach unbemerkt bleiben.

Fazit:

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter die Bezeichnung und den Fettgehalt auf der Schauseite des Bechers auf den ersten Blick erkennbar aufführen.

Stellungnahme der Unilever Deutschland GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Wir haben die Rezeptur der klassischen Rama überarbeitet. Unsere Konsumenten bevorzugen heute eine cremigere Textur, daher verwenden wir eine leichter schmelzende Fettmischung und haben den Fettgehalt insgesamt reduziert. Wir sind davon überzeugt, dass Verbraucher unsere Rama aufgrund ihrer unverändert guten Produktleistungen kaufen und nicht in erster Linie wegen ihres absoluten Fettgehalts.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.